Hofmann Hans · Ständerat · 2001-12-03
Hofmann Hans · Ständerat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2001-12-03
Wortprotokoll
Gestatten Sie, dass ich als zweiter Zürcher Vertreter doch auch noch kurz das Wort ergreife. Während meiner ganzen Zeit als Baudirektor des Kantons Zürich war der Lärmschutz in Schwamendingen ein Dauerthema. Es gibt dort einen aktiven Quartierverein. Ich habe oft mit ihm verhandelt. Seine Mitglieder sind vorbeigekommen. Ich habe Augenscheine gemacht. Ich denke, dass sie vielleicht auch beim damaligen Stadtzürcher Regierungsratsmitglied, Herrn Leuenberger, vorgesprochen haben. Das weiss ich nicht. Wir haben auch mit dem Stadtrat von Zürich verhandelt, weil sich nach dem damaligen kantonalen Recht die Stadt am kantonalen Anteil hätte beteiligen müssen. Wir haben natürlich auch mit dem Astra Gespräche geführt.
Alle sind sich eigentlich einig, dass die Situation in Schwamendingen unhaltbar ist. Ich glaube sagen zu können, dass sie in der Schweiz auch einmalig ist. Diese N1.4.4 ist die Aus- und Einfallsachse der Stadt Zürich Richtung Flughafen-Bülach-Rafzerfeld-Deutschland, Richtung Schaffhausen-Deutschland und Richtung Winterthur-St. Gallen-Bodensee-Deutschland. Sie verzeichnet an jener Stelle täglich hunderttausend Fahrzeuge. Es hat keine Fabriken oder Industriebauten rund herum; sie geht mitten durch ein Wohngebiet, mit hunderttausend Fahrzeugen und einem Lastwagenanteil von gegen zehn Prozent. Alle wissen auch, dass wir, wenn wir diese Autobahn heute bauen würden, sie niemals mehr so bauen könnten, wie sie damals gebaut worden ist. Das würde allen Umweltschutzgesetzgebungen und allem anderen widersprechen.
Aber das ist kein Vorwurf. Die Planung stammt von Ende der Sechziger-, Anfang der Siebzigerjahre. Damals wurden Autobahnen, auch über Land, auf der Oberfläche gebaut und nicht tiefer gelegt, Wohnquartiere wurden durchschnitten und nicht untertunnelt.
Die Haltung des UVEK war schon damals immer dieselbe. Das UVEK hat immer gesagt, dass es den Anteil bezahle, der vom Gesetz und von der Verordnung her nötig sei. Mehr bezahle es nicht. Da würden die Lärmschutzwände genügen. Wenn man mehr machen wolle, dann bezahle es das nicht. Das steht auch in der heutigen Antwort. Diese ist völlig korrekt, das muss ich betonen. Die Verwaltung hat sich an die Vorschriften zu halten. Die Verwaltung darf keine Ausnahmen machen. Wo kämen wir da hin? Deshalb hat der Kanton auch das Projekt mit den Lärmschutzwänden, das jetzt vorliegt, in Auftrag gegeben.
Aber das Parlament kann Ausnahmen machen, wie wir gehört haben. Wir haben auch schon Ausnahmen von der Regel beschlossen, weil es eben eine Ausnahmesituation war, z. B. die Prättigauer Strasse oder die N1 zwischen Rothrist und Egerkingen. Es gibt weitere Präjudizien, die wir geschaffen haben. Auch Schwamendingen, da bin ich überzeugt, ist - wenn Sie das sehen - eine Ausnahme. Hier wohnen Menschen, und zwar sehr viele Menschen.
Wenn wir wollen, dass vonseiten des Bundes eine andere Lösung wenigstens geprüft wird - dass man das anschaut, abklärt, Vergleiche macht, wie das Hans Hess gesagt hat -, dann ist das nur möglich, wenn wir diese Empfehlung heute überweisen. Ich bitte Sie, das zu tun.