Hess Hans · Ständerat · 2001-12-03
Hess Hans · Ständerat · Obwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-12-03
Wortprotokoll
Ich melde mich als Mitglied der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen zu Wort. Ich habe Verständnis, wenn sich der Bundesrat nach den Erfahrungen, die er mit der Neuaufnahme von Strassenstücken ins Autobahnnetz gemacht hat, dagegen wehrt, zusätzliche [PAGE 835] Leistungen im Nationalstrassenbau zu übernehmen und zu erbringen. Ursprünglich gingen wir in der Kommission davon aus, dass das Teilstück Prättigau das einzige Stück sei, das aufgenommen werden müsse. Zwischenzeitlich hat sich herausgestellt, dass in der Schweiz noch eine Vielzahl solcher Teilstücke vorhanden sind, die ebenfalls aufgenommen werden sollten.
Trotzdem bin ich der Meinung, dass die Empfehlung Spoerry überwiesen werden sollte. Gemäss Artikel 25 Absatz 2 unseres Geschäftsreglementes wird der Bundesrat mit einer Empfehlung eingeladen, "eine Massnahme zu treffen, die in seinen ausschliesslichen Zuständigkeitsbereich oder in den an ihn delegierten Rechtsetzungsbereich fällt". Worin diese Massnahme besteht, wird im Reglement nicht gesagt. Ich kann mir nun vorstellen, dass der Bundesrat vorerst im Sinne einer Massnahme alle möglichen ähnlichen Fälle erfasst, wie sie anhand von Schwamendingen in der Empfehlung Spoerry aufgezeigt werden. Wenn sich herausstellt, dass der Fall Schwamendingen der einzige ist, besteht keine Gefahr eines Präjudizes. Anderenfalls muss dann geprüft werden, ob gleiche oder ähnliche Fälle gleich zu behandeln sind.
Ich erinnere mich an die Planung der Nationalstrasse entlang dem Sarnersee im Kanton Obwalden. Ursprünglich hat sich der Bundesrat auch mit dem Hinweis auf ein Präjudiz dagegen gewehrt, die Strasse in einen Tunnel zu legen. Als sich dann zeigte, dass es in der Schweiz kein vergleichbares Teilstück gibt, das ebenfalls in den Berg gelegt werden müsste, wenn die A8 entlang dem Sarnersee in den Berg gelegt wird, gab der Bundesrat grünes Licht für einen Tunnel. Ähnlich kann es in Schwamendingen sein. Ich habe deshalb die Empfehlung mitunterzeichnet.
Wenn Schwamendingen auch sonst nichts mit Obwalden Vergleichbares hat, hätten dann Schwamendingen und Obwalden plötzlich doch noch etwas Gemeinsames. Wenn wir die Empfehlung nicht überweisen, ist die Sache in einem Vorstadium unbefriedigend erledigt. Wenn wir sie aber überweisen, liegt es immer noch in der Hand des Bundesrates, hier detaillierte Abklärungen zu treffen und entsprechend zu entscheiden.