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Janiak Claude · Ständerat · 2015-06-18

Janiak Claude · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-06-18

Wortprotokoll

In meiner Interpellation habe ich ja thematisiert, dass für Privatpersonen ein deflationäres Umfeld unangenehm sein kann und dass es Risiken birgt, die nicht unmittelbar sichtbar sind. Von ihnen eingegangene Schulden werden nicht mehr durch ein inflationäres Umfeld reduziert. Vielmehr besteht im aktuellen Zinsumfeld die Gefahr, dass eine Liegenschaft schleichend an Marktwert verliert.

Ich möchte zunächst festhalten, dass auch die Expertenkommission Brunetti in ihrem Schlussbericht das Vermeiden der Inzentivierung des Schuldenmachens erwähnt. Sie erwähnt speziell in ihrem Schlussbericht, dass eine Umstellung des heutigen Steuerregimes deshalb grundsätzlich bedenkenswert sei; das liest man dort. Die Verschuldung privater Haushalte ist also ein Thema. Im Zusammenhang mit den ganzen Vorbezügen von Pensionskassenmitteln schreibt der Bundesrat: Vorsorgemittel für den Erwerb von Wohneigentum auszuschliessen und nur für die Amortisation von Hypotheken zuzulassen hält der Bundesrat für keine effektive Massnahme.

Zu den aktuellen Fragen zum Einsatz von Vorsorgemitteln kommen die grundsätzlichen Probleme hinzu, die eigentlich längst bekannt sind. Ich habe als Anwalt auch immer erlebt, zu welchen Problemen diese Finanzierungen etwa im Falle von Scheidungen führen können oder immer dann, wenn die Bezüger "vergessen" oder eben nicht in der Lage sind, ihre Pensionskassenguthaben im Verlaufe der Jahre wieder zu äufnen. Oft fehlt es an Möglichkeiten, das Einkommen reicht nicht, um die Lücke zu schliessen, oft denken die betroffenen Personen einfach nicht daran.

Es gibt ja heute eine Debatte darüber, ob sich Personen beim Übertritt ins Pensionsalter das ganze Pensionsguthaben auszahlen lassen dürfen oder ob nicht zumindest der obligatorische Teil davon ausgeschlossen sein soll. Ich habe dazu gelesen, dass dieser Entscheid aus liberaler Sicht allein den Versicherten zustehen solle. Ich frage mich allerdings: Ist es liberal, wenn jemand sich alles auszahlen lässt, alles verpulvert, und anschliessend die Öffentlichkeit, etwa über Ergänzungsleistungen, dann wieder einspringen muss? An diesen Themen, auch im Zusammenhang mit dieser ganzen Situation, die wir heute haben, hat sich diese Diskussion entfacht. Meines Erachtens sollten die Möglichkeiten des Einsatzes von Vorsorgemitteln für den Erwerb von Wohneigentum generell überdacht werden.

Der Bundesrat schreibt in der Antwort, das ist meine letzte Bemerkung, unter Ziffer 3: "Der Bundesrat beurteilt diese Massnahme zur Senkung der zurzeit erkennbaren Risiken im Hypothekarmarkt weiterhin als geeignet und angemessen." Ein Anteil von hartem Eigenkapital von 10 Prozent ist aber meines Erachtens, da bin ich nicht der Einzige, zu tief. Diese Überlegung basiert auf einer Zeit, in der die Schuld durch Inflation reduziert wurde und der Wert der Liegenschaft zumindest nominell eine Steigerung erfuhr. Bei frühzeitiger Auflösung einer mehrjährigen Hypothek fallen Kosten an, die rasch 10 bis 15 Prozent des Eigenkapitals ausmachen können. Bei einem Zwangsverkauf lässt sich ohnehin nicht der Wunschpreis erzielen. Pensionskassengelder werden so zur Behebung des Schadens herhalten müssen, und dann haben wir wieder die gleiche Situation: [PAGE 662] Wenn die Leute dann einmal ihre Pensionskassengelder benötigen, haben sie nicht die erforderlichen Mittel zur Verfügung. Deshalb denke ich, dass die Frage, inwieweit Pensionskassengelder und -mittel eingesetzt werden sollen und dürfen, wirklich generell überprüft werden muss.