Bischof Pirmin · Ständerat · 2015-06-18
Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · Fraktion CVP-EVP · 2015-06-18
Wortprotokoll
Ich kann an das Votum von Kollege Kuprecht anschliessen. Ich möchte dem Bundesrat danken, dass er die Annahme meines Postulates beantragt. Das Postulat hat jetzt eine gewisse Aktualität. Sie haben mitbekommen, dass heute Morgen die Nationalbank angekündigt hat, dass sie unverändert am Zinssatz von minus 0,75 Prozent festzuhalten gedenkt und dass sie sich weiterhin zusätzliche Devisenmarktinterventionen vorbehält. Das war ungefähr die erwartete Äusserung. Die Märkte haben auch unauffällig darauf reagiert. Die Nationalbank hat gleichzeitig mitgeteilt, dass sie für das laufende Jahr mit einer Teuerung von minus 1,0 Prozent rechnet. Für das laufende Jahr ist jetzt auch die Wachstumsprognose auf 1 Prozent zurückgenommen worden.
Sie sehen, wir sind in einem wichtigen Bereich, in einem Herzstück der schweizerischen Wirtschaftspolitik. Aber es ist ein Herzstück der schweizerischen Wirtschaftspolitik, das zu grossen Teilen nicht in die Entscheidkompetenz des Parlamentes fällt. In der Schweiz gilt der Grundsatz der Unabhängigkeit der Notenbank, also unserer Nationalbank. Insgesamt ist die Schweiz mit diesem Grundsatz gut gefahren. Er sollte auch nicht tangiert werden.
Gerade deshalb erscheint es mir wichtig, dass wir uns im Parlament die Auswirkungen von schwerwiegenden Notenbankentscheiden aufzeigen lassen. Das will mein Postulat. Ich habe sieben Fragen gestellt; Sie haben sie gelesen. Ich glaube, die Fragen haben alle nichts an Aktualität eingebüsst. Die Fragezeichen wollen sagen, dass wir heute eigentlich über langfristige Auswirkungen von Negativzinsen relativ wenig wissen. Die Negativzinsen sind ziemlich schnell eingeführt worden als Folge des Frankenkurs-Entscheides der Nationalbank vom 15. Januar; auch wenn sie teilweise schon vorher, im Dezember, eingeführt wurden. Es ist ein Entscheid, der zu akzeptieren ist. Es ist ein unabhängiger Notenbankentscheid. Aber die Politik hat sich hier jetzt schon über die volkswirtschaftlich langfristigen Auswirkungen Rechenschaft zu geben.
In diesem Sinne schliesse ich mich auch als einziger Mitunterzeichner dem Vorstoss von Kollege Rechsteiner an, der in die gleiche Richtung geht und das Ganze vielleicht einfach von einer anderen Ausgangslage aus betrachtet. Ich teile die Meinung des Bundesrates, die sich in seiner Antwort auf die Interpellation Berberat 15.3153 findet. Der Bundesrat bezeichnet dort die Negativzinspolitik als das aktuell wichtigste Instrument der Geldpolitik der Nationalbank. Wir sind wirklich in einem Herzstück der schweizerischen Politik. Wir stellen fest, dass die Nationalbank nach Einreichen der Vorstösse am 22. April in dem Sinne einen Konflikt beseitigt hat, als jetzt ein noch breiteres Feld von Institutionen in der Schweiz vom Negativzins betroffen ist. Jetzt sind eigentlich alle Pensionskassen betroffen. Im Wesentlichen ist nur noch die Bundeskasse selbst ausgenommen. Das hat zwar ein Stück Rechtsgleichheit gebracht, aber natürlich die Probleme für die Pensionskassen und die anderen ähnlichen Institutionen nicht verringert.
Ich danke Ihnen für die Annahme des Postulates 15.3091.