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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2015-06-18

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2015-06-18

Wortprotokoll

Zu den beiden Motionen Cassis und Regazzi, die wir zur Annahme beantragen, möchte ich nicht mehr viele Ausführungen machen; Herr Ständerat Luginbühl hat bereits alles gesagt. Ich möchte aber zur Motion de Buman, die wir ja ablehnen, noch etwas sagen. Wir lehnen sie nicht im Grundsatz ab, das wurde gesagt. Wir haben sehr viel gemacht. Wir haben diese Studie mit einer Analyse der möglichen Gründe für eine Untervertretung der lateinischen Schweiz bei den Vergaben des Bundes verfassen lassen. Das war ja die Fragestellung von Herrn Nationalrat de Buman. Sie sehen, dass die Sprachbarrieren eine der Ursachen sind, aber natürlich nicht die einzige; wir zeigen auf, dass es viele andere Ursachen gibt, die wir ja auch angegangen sind.

Der Bundesrat hat nach Eingang und Analyse dieser Studie beschlossen, künftig die Eingaben der Verfahrensteilnehmer in allen Amtssprachen zuzulassen und in einem Einladungsverfahren zu verlangen, dass mindestens ein Angebot aus einer anderen Sprachregion kommen soll. Es sollen also nicht nur aus einer Sprachregion Angebote gemacht werden, sondern nach Möglichkeit wollen wir auch ein Angebot aus einer anderen Sprachregion haben.

Wir haben dann diese Vorstösse diskutiert, die Sie hier vorliegen haben. Im Rahmen der Behandlung der Motion Cassis haben wir erklärt, wie wir die Umsetzung der Motion de Buman vorsehen wollen. Schauen Sie den Text der Motion de Buman an: Mit dem, was wir zugesichert haben, erfüllen wir eigentlich alles. Wir haben es aber noch konkretisiert und gesagt, dass die Vergabestellen des Bundes künftig bei der Ausschreibung, das heisst bei der Publikation und bei der Entgegennahme von Angeboten, Anträgen auf Teilnahme und Fragen selber konsequent alle drei Amtssprachen des Bundes verwenden und selbstverständlich auch akzeptieren werden. Wir haben auch festgehalten, dass wir bei Bauaufträgen auf die sprachlichen Verhältnisse am Ort der Bauten Rücksicht nehmen wollen. Das heisst, dass Ausschreibungen, Zuschlag und Eingaben der Anbieter in der entsprechenden Sprache erfolgen sollen, also in der Romandie in Französisch, im italienischen Sprachraum in Italienisch, im deutschen Sprachraum in Deutsch.

Wir haben aber auch darauf hingewiesen, dass das für die Ausschreibung, die Eingabe und den Zuschlag gilt, nicht aber notwendigerweise für sämtliche Ausschreibungsunterlagen, weil es wirklich eine Frage der zeitlichen Dimension ist. Wie viel Zeit will man sich für solche Ausschreibungen und Verfahren nehmen? Wenn man auch die Ausschreibungsunterlagen in jedem Fall übersetzen würde, wäre das [PAGE 656] ein Zeitverlust, ein zusätzlicher zeitlicher Aufwand und auch mit Kosten verbunden. Wir haben es gesagt: Alles andere - mit Ausnahme dieser Ausschreibungsunterlagen - werden wir immer übersetzen. Wir haben aber jetzt im Rahmen der Vorlage über das öffentliche Beschaffungswesen, die wir jetzt in der Vernehmlassung haben, auch darauf hingewiesen, dass diese Fragen zur Diskussion stehen. Wenn jetzt tatsächlich noch weitere Anforderungen kommen oder Massnahmen gewünscht und verlangt werden, dann werden wir im Rahmen dieser Vorlage noch einmal darüber diskutieren können.

Ich möchte Sie aber bitten, heute die Motion de Buman abzulehnen. Angesichts der Empfehlungen der Beschaffungskonferenz des Bundes, die auch bestätigt, dass wir das gemacht haben, was man sinnvollerweise machen kann und machen soll, und angesichts der laufenden Revision des öffentlichen Beschaffungsrechts möchte ich Sie bitten, die Motion de Buman abzulehnen und die beiden Motionen Cassis und Regazzi anzunehmen.