Leuthard Doris · Bundesrat · 2013-12-03
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2013-12-03
Wortprotokoll
Bei Absatz 1 Litera b - den Rest lassen wir, glaube ich, noch - bitte ich Sie, der Minderheit zu folgen. Es gibt hier offenbar eine grosse Skepsis, die ich nicht teilen kann. Wenn man der Mehrheit folgte, so hiesse das, dass sich die Sorgfaltspflicht und deren Überprüfung auf das Vereinbaren einvernehmlich festgelegter Bedingungen bzw. auf die verhandelten Vorteilsanrechnungen beschränken würden. Das ist schon eine sehr formalistische Auslegung des Nagoya-Protokolls, die wir so nicht teilen.
Das, was im Entwurf des Bundesrates gesagt wird, bedeutet nicht - das war offenbar Gegenstand von Diskussionen in der Kommission -, dass die Vollzugsbehörde eine materielle Überprüfung der Vorteilsausgleichsverträge durchführen wird oder vorschreiben wird, wie eine gerechte Aufteilung konkret aussehen muss. Es gibt uns aber, wenn wir mehr als nur den Vertrag anschauen dürfen, Hinweise, wie das ausgehandelt wurde und welche Faktoren berücksichtigt wurden, bis man schlussendlich zu einer Vergleichslösung - die ausgewogen sein soll - gekommen ist. Das bedingt natürlich weitere Faktoren als nur das, was die Mehrheit zu Absatz 1 Litera b formuliert hat.
Ich bitte Sie deshalb, dem Antrag der Minderheit Bruderer Wyss zuzustimmen.