Luginbühl Werner · Ständerat · 2013-12-03
Luginbühl Werner · Ständerat · Bern · Fraktion BD · 2013-12-03
Wortprotokoll
Das Nagoya-Protokoll bezweckt ja, wie vielfach bereits betont wurde, die gerechte Aufteilung des Gewinns aus der Nutzung von genetischen Ressourcen. Es gilt jedoch nicht für die instrumentelle Verwendung in Forschungsprozessen. Deshalb gehören Laborwaren sowie Konsum- und Handelsgüter nicht zum Geltungsbereich der neuen Bestimmung. Das ist richtigerweise in der Botschaft des Bundesrates so festgehalten. Der Antrag der Minderheit will dies im Gesetz festhalten. Dieser Antrag wurde mit dem knappestmöglichen Resultat, eben mit Stichentscheid des Präsidenten, abgelehnt.
Ich bitte Sie, der Minderheit zu folgen.