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Eberle Roland · Ständerat · 2013-12-03

Eberle Roland · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-12-03

Wortprotokoll

Auch wenn ich Gefahr laufe, die Debatte nochmals anzuheizen und zu verlängern: Ich glaube, es gibt doch zwei Sachen, die man nochmals erwähnen muss.

1. Frau Fetz, es ist nicht so, dass eine Volksabstimmung gegen einen anderen Standort oder gegen einen anderen Kanton durchgeführt wird. Es geht vielmehr um einen bundesrätlichen Entscheid, nach dem durchgeführten Sachplanverfahren.

2. In diesem Sachplanverfahren sind alle Regionen, die betroffen sind, intensiv mit eingebunden. Gerade dieses Sachplanverfahren ermöglicht es, sich im Dialog mit der Bevölkerung vertieft mit dieser Frage auseinanderzusetzen. Glauben Sie wirklich, dass die Politiker und Politikerinnen hinstehen und einen solchen Standort verteidigen, wenn in der Verfassung ihres Kantons beispielsweise steht, man solle sich gegen solche Vorhaben wehren? Welcher Kanton wäre dann blöd genug, nicht eine solche Verfassungsbestimmung einzubauen? Ich meine, das ist das Sankt-Florians-Prinzip - schöner geht es nicht. Ob die Abfälle nun oberirdisch oder unterirdisch gelagert werden, ob sie meinetwegen auch ewig zwischengelagert werden: Die Standortfrage bleibt trotzdem bestehen.

Man hat auch die Vorstellung, dass man die Standortfrage bei einer oberirdischen Lagerung nicht mehr beantworten müsse. In diesem Fall sei es ja klar, wo diese Abfälle lägen, also könnten sie auch dort liegen bleiben. Eine solche Haltung möchte ich beispielsweise auch dem Kanton Aargau nicht zumuten. So viel zur Idee, dass zwischen der oberirdischen und der unterirdischen Lagerung ein Unterschied bestehe.

Tatsache ist, dass wir einen Auftrag zu erfüllen haben. Ich bitte Sie nochmals, diesen Aspekt zu berücksichtigen, staatspolitisch zu denken und zu entscheiden. Ich bitte Sie deshalb, diesen beiden Standesinitiativen keine Folge zu geben.

[VS]