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Niederberger Paul · Ständerat · 2013-12-03

Niederberger Paul · Ständerat · Nidwalden · Fraktion CVP-EVP · 2013-12-03

Wortprotokoll

Gemäss Sachplan geologische Tiefenlager hat die Sicherheit bei der Evaluation der [PAGE 1054] Tiefenlagerstandorte in allen Etappen oberste Priorität. Deshalb befassen sich verschiedene eidgenössische Prüfbehörden und -kommissionen damit.

Die Sicherheit wird aber nicht nur auf eidgenössischer bzw. interkantonaler Ebene, sondern auch auf regionaler Ebene thematisiert. Der Bundesrat und das Bundesparlament entscheiden dann irgendwann später einmal über den definitiven Standort des geologischen Tiefenlagers für radioaktive Abfälle. Das Kernenergiegesetz von 2005 sieht als Folge der sogenannten Endlagerdebatte um den Standort Wellenberg/NW kein Vetorecht der Kantone mehr vor. Damals sprach man von Endlager, heute spricht man von Tiefenlager, weil sich die Situation insofern geändert hat, als man ja die Tiefenlager eben kontrollieren muss und das Material auch rückholbar sein muss. 2005 hat man also das Gesetz geändert; man kann auch sagen, die Spielregeln wurden geändert. Das Nidwaldner Volk sagte in mehreren Abstimmungen, nämlich 1988, 1995, 2002 und 2011, Nein zum Vorhaben der Nagra, im Wellenberg ein Lager für radioaktive Abfälle zu bauen.

Die Standesinitiative Nidwalden verlangt deshalb eine Änderung des Kernenergiegesetzes, damit einem Kanton oder einer Region nicht gegen ihren Willen ein Tiefenlager aufgezwungen werden kann. Der Ständerat hat sich diesem Begehren im ersten Durchgang - Sie haben es vom Kommissionssprecher gehört - mit 21 zu 16 Stimmen widersetzt. Der Nationalrat hat der Initiative in der Herbstsession mit 111 zu 68 Stimmen zugestimmt.

Es geht um die Lösung eines grossen nationalen Problems. Es geht dabei aber auch um die Frage der direkten Mitbestimmung der betroffenen Bevölkerung. Die Schweiz ist ein Land, das die direkte Demokratie hochhält und sie auch sehr schätzt. Die Mitsprache im Rahmen des Sachplanverfahrens ermöglicht es der betroffenen Bevölkerung nicht, Ja oder Nein zu sagen.

Die Realisierung eines geologischen Tiefenlagers über die Köpfe der betroffenen Bevölkerung hinweg ist nicht realistisch. Der mehrjährige intensive und immer eindeutige Prozess in der Nidwaldner Bevölkerung in dieser Frage darf nicht einfach ausgeblendet und übergangen werden. Man muss sich in diesem Zusammenhang nicht wundern, wenn die Staatsverdrossenheit zunimmt. Wenn sich ein selbstständiges Gebiet unserer Schweiz mehrmals klar und eindeutig zu einem Anliegen äussert und viermal Nein sagt, dann kann nicht der Bund kommen und alles ausblenden.

Aus diesem Grund ersuche ich Sie eindringlich, der Standesinitiative Nidwalden Folge zu geben.