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Bieri Peter · Ständerat · 2013-12-03

Bieri Peter · Ständerat · Zug · Fraktion CVP-EVP · 2013-12-03

Wortprotokoll

Ich habe als Ersatzmitglied in der UREK an der Vorberatung dieser beiden Traktanden teilgenommen. Ich bin auch seit vier Jahren Präsident des Beirates des UVEK für geologische Tiefenlager.

Der Beirat begleitet gemäss Sachplan das Auswahlverfahren mit dem Ziel, Konflikte und Risiken frühzeitig zu erkennen und Lösungsvorschläge zu erarbeiten. Wir pflegen mit allen Seiten den Kontakt. Anlässlich unserer letzten Sitzung haben wir z. B. die verantwortlichen Vertreter der möglichen Standorte zu einem intensiven Meinungsaustausch eingeladen. Ich darf Ihnen versichern, dass wir dabei auf eine durchaus konstruktive und positive Art das Gespräch mit den betroffenen Regionen führen konnten. Ich erwähne dies, weil im Gegensatz zu gewissen politischen Meinungsmachern die verlangte Arbeit in dieser Standortregion weit konstruktiver und positiver verläuft, als es zuweilen - wie auch jetzt wieder - aus den Parlamenten tönt.

Die Entsorgung der radioaktiven Abfälle ist zweifellos eines der wichtigsten und anspruchsvollsten Dossiers des Bundes. Langjährige Erfahrungen haben gezeigt, dass in dieser wissenschaftlich komplexen und politisch sensiblen Frage die Akzeptanz der möglichen Lagerstandorte schwierig zu erlangen und deshalb eine national ausgerichtete, transparente Vorgehensweise unabdingbar ist. Das sagt übrigens auch unsere Bundesverfassung, in der geregelt ist, dass die Gesetzgebung zur Kernenergie Sache des Bundes ist.

Im April 2008 hat der Bundesrat den Konzeptteil "Sachplan geologische Tiefenlager" verabschiedet und damit den Startschuss für ein Standort-Auswahlverfahren in drei Etappen gegeben. Nachdem mit dem Abschluss der ersten Etappe die aus geologischer Sicht möglichen Standorte bekannt sind, stehen wir nun mitten in der zweiten Etappe, bei der es unter anderem darum geht, mögliche Oberflächenstandorte zu bezeichnen. Dies soll mit der Mitwirkung, sprich mit einer aktiven Partizipation der Bevölkerung vor Ort und derjenigen der Nachbarschaft, inklusive Deutschlands, geschehen.

Ich habe als Beiratspräsident die Möglichkeit, diesen Prozess in den Regionen draussen mitzuverfolgen. Auch wenn sich die Begeisterung für die Übernahme eines solchen Lagers in der eigenen Umgebung verständlicherweise in Grenzen hält, so darf doch festgestellt werden, dass sich in jeder Region eine Mehrheit der involvierten Kreise sehr engagiert zeigt, den erteilten Auftrag konstruktiv anzugehen.

Das Ziel der zweiten Etappe soll es sein, sowohl für die schwach- und mittelaktiven Abfälle als auch für die hochaktiven Abfälle je mindestens zwei mögliche Standorte zu haben, die in der dritten Etappe vertieft geprüft werden. Einzelne Standorte haben die möglichen Oberflächenstandorte bereits bezeichnet und die Vorschläge zuhanden der Nagra gemeldet, welche dann ihrerseits die Vorschläge zuhanden des BFE weiter verarbeitet, sodass in den Standortgebieten mindestens eine Oberflächenanlage respektive deren Standort bezeichnet wird.

Dass bei all diesen Betrachtungen stets die Sicherheit die oberste Maxime ist, versteht sich von selbst, zumal das Kernenergiegesetz in den Grundsätzen in Artikel 30 festhält, dass Mensch und Umwelt vor Gefährdungen durch ionisierende Strahlen zu schützen seien. Soll dieser wichtige Grundsatz gelten, so sind alle anderen Begehren hintanzustellen. Im gleichen Artikel ist auch festgehalten, dass die Lagerung grundsätzlich im Inland zu erfolgen habe und nicht irgendwo in Australien, wie es jetzt wieder genannt wurde; bei der letzten Debatte ist der Standort Sibirien genannt worden. So können wir ein schweizerisches, nationales Problem nicht lösen, und es gibt auch kein einziges Land, das irgendwie bereit wäre, die schweizerischen Abfälle in sein eigenes Territorium aufzunehmen. Wir haben aber festgelegt, dass die Anliegen der Standortkantone, der unmittelbaren Nachbarkantone und Nachbarländer zu berücksichtigen seien, soweit dies das Projekt nicht unverhältnismässig [PAGE 1057] einschränkt. Aus meiner Beobachtung wird darauf vonseiten des federführenden Bundesamtes für Energie sehr wohl geachtet, und es werden auch viel Zeit und Mittel eingesetzt, um eine breite Akzeptanz - wenn auch nicht eine Begeisterung - zu erreichen.

Das Kernenergiegesetz ist nach einer sehr ausgedehnten parlamentarischen Debatte - ich war damals mit dabei - beschlossen worden. Es ist in Kraft getreten; es ist kein Referendum dagegen ergriffen worden. Das Gesetz ist inzwischen seit rund acht Jahren in Kraft. Die involvierten Kreise sind jetzt daran, wie ich geschildert habe, den Sachplan umzusetzen, damit wir bis etwa 2030 bis 2040 ein Lager in Betrieb nehmen können.

Wenn Sie nun nach zehn Jahren die Entscheidungswege ändern, kommt dies einem System-, aber auch einem Vertrauensbruch gleich, bei dem Sie nicht mehr die Sicherheit und die Inlandlagerung als Prämisse betrachten, sondern andere Vorgaben, wie etwa die Freiwilligkeit, und dies auf Kosten der Sicherheit. Diese Umkehr verlässt den im Kernenergiegesetz vorgesehenen Pfad und führt meiner Ansicht nach ins Ungewisse. All diejenigen, die der gleichen Meinung sind, wie sie in den Standesinitiativen zum Ausdruck kommen, müssten nicht nur hypothetische, sondern auch konkrete Vorstellungen präsentieren. Solche Vorstellungen habe ich von den beiden Rednern, die den beiden Standesinitiativen Folge geben wollen, nicht gehört - ausser der Vorstellung von einem Export nach Australien. Sie müssten uns konkrete Vorschläge machen, wie wir das vorhandene Problem lösen wollen.

Es geht nicht nur um die betroffenen Kantone. Auch der Kanton Genf produziert radioaktive Abfälle. Es ist keine nachhaltige Lösung, wenn Sie einfach sagen: Wir lassen diese Abfälle mal an der Oberfläche.

Die Quintessenz dieser Überlegungen: Die Zustimmung zu diesen Standesinitiativen könnte uns in dieser Thematik um Jahre - um Jahre! - zurückwerfen. Es wäre ein Rückschritt auf Feld 1. Damit wären wir wahrscheinlich in zehn Jahren wiederum dort, wo wir schon einmal waren. Wir müssten erkennen, dass das eine nationale Aufgabe ist, die aufgrund des Sicherheitsaspekts in unserem Land gelöst werden muss.

In diesem Sinne bitte ich Sie, hier nicht einfach so zu stimmen, dass wir zehn Jahre als verloren zu bezeichnen haben, sondern den beiden Standesinitiativen keine Folge zu geben und den von uns beschlossenen und auch vom Volk akzeptierten Weg zu gehen. Wir stecken mitten in der zweiten Etappe, und wir sind zuversichtlich, dass wir hier eine Lösung zustande bringen. Ich bitte Sie, bei dieser schwierigen Frage den eingeschlagenen Weg weiterzugehen und den beiden Standesinitiativen keine Folge zu geben.