Pfisterer Thomas · Ständerat · 2001-12-04
Pfisterer Thomas · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-12-04
Wortprotokoll
Jetzt haben Sie drei Möglichkeiten vor sich: Ich kann aus der Kommissionsberatung insofern Folgerungen ziehen, als kein einziges Kommissionsmitglied den Beschluss des Nationalrates und damit den Entwurf des Bundesrates aufgenommen hat; wir haben also einen anderen Weg beschritten. Ich versuche, diese Diskussion zusammenzufassen. Ich meine auch, man könne über die Alternative Nationalrat/Bundesrat durchaus diskutieren, aber sie passt an diesem Ort nicht mehr in dieses Gesetz. Denn jetzt haben wir bereits den Beschluss bei Artikel 269 hinter uns; dort haben wir die Vergleichsmiete als absolute Grenze, als Überprüfungskriterium eingeführt. Jetzt würden wir die gleiche Vergleichsmiete noch ein zweites Mal verwenden, als relativen Massstab. Das ist genau das, was die Kommission an sich abgelehnt hat, und zwar einstimmig. Diese Verwendung hat sie einstimmig abgelehnt, obwohl sich der Herr Direktor immer vehement dafür eingesetzt hat. Im Text des nationalrätlichen Beschlusses ist dies auch zum Ausdruck gebracht worden - mindestens lässt der Text diese Version zu. Ich kann Ihnen einfach mitteilen, dass diese Lösung von keinem Kommissionsmitglied aufgenommen wurde.
Darf ich versuchen, noch einige Bemerkungen zu den beiden anderen Varianten anzufügen? Zunächst zum Antrag der Minderheit Dettling: Die 4-Prozent-Regel ist attraktiv, ganz sicher, sie ist aber sachlich und politisch nach Meinung der Mehrheit problematisch. Sie ist sachlich problematisch - Sie haben es heute ein weiteres Mal gehört -, weil es keine Begründung dafür gibt, warum gerade 4 Prozent und nichts anderes festgelegt werden soll. Wir haben dazu immer wieder Fragen gestellt. Es ist eine willkürliche Regel, die man angenommen hat, um irgendwie funktionieren zu können; sie ist nicht begründbar.
Es kommt ein zweites Problem hinzu: Die 4-Prozent-Regel ist weder verteilungsneutral noch marktkonform. Die Herren Lauri und Studer haben die Kurve aufgezeigt; ich muss das nicht mehr nachholen. Wir haben diese Kurven auch gezeichnet gesehen, in der ganzen Bandbreite, und haben erkannt, dass die 4-Prozent-Regel infolge der Progression zwangsläufig zu einer sehr grossen Steigerung führt oder führen kann. Wenn man sagt, sie sei durch Artikel 269 - die Vergleichsmiete als Überprüfungskriterium - begrenzt, dann muss man sagen: Ja, aber das ist eine schwache Grenze. Zunächst einmal: Sie wirkt nur alle drei oder alle fünf Jahre, d. h. 15 oder 20 Prozent plus Progression. Es kommt dazu, dass die Bandbreite bei der Vergleichsmiete eben 15 Prozent beträgt; das haben Sie so beschlossen. Dieses Band ist nach der Statistik, wie man uns gezeigt hat, so breit, dass darauf bis auf etwa 2 bis 3 Prozent der Mietverhältnisse alles Platz hat. Sie haben damit also praktisch einen sehr weit gehenden Freipass gegeben.
Schliesslich zur 4-Prozent-Regel: Wir versuchen, in unserer Wirtschaftspolitik eine geringe Inflation zu erreichen, also möglichst eine Teuerung von null Prozent. Und jetzt legen wir hier im wichtigen Bereich des Mietrechtes eine starke Steigerungsquote von 4 Prozent fest. Wahrscheinlich ist das so nicht haltbar.
Die Experten, die wir konsultiert haben, haben sich deutlich geäussert, und zwar sowohl zur rechtlichen Problematik dieser 4-Prozent-Regel - Herr Lauri hat darauf hingewiesen - wie auch zur ökonomischen Seite. Man stelle sich auch vor, was das für Rechtsschutzverfahren gibt, wenn wir derartig übersteigerte Mietzinsen haben, das wird uns auch dort erheblich beschäftigen.
Zum letzten Themenkreis, dem Modell der Mehrheit, zur Bindung an den Landesindex der Konsumentenpreise: Der Index soll es dem Vermieter ermöglichen, den künftig eintretenden teuerungsbedingten Wertzerfall der Mietzinsleistungen auszugleichen. Das erreichen wir. Ein steiler Anstieg dieser Kurve ist nicht zu befürchten, weil nach Artikel 269b eben eine Kappung, eine Limitierung möglich ist.
Wenn Herr Dettling sagt, der Index habe keinen Bezug zum Lohn, dann möchte ich ihn einfach an das Votum von Herrn Lauri erinnern. Die Parallelität zu den Löhnen ist doch wahrscheinlich vorbei. Die Zeit ist vorbei, wo wir auf absehbare Zeit Lohnsteigerungen haben, die einfach über der Teuerung liegen. Es ist sogar möglich, dass die Löhne nicht einmal im Umfang der Teuerung ansteigen, also ist höchstens eine Steigerung im Ausmasse des Indexes zu erwarten. Zur Frage der Marktnähe: Der Missbrauch setzt jedem Modell Grenzen, das liegt im Wesen dieses Auftrages. Ein Automatismus wird bei der 4-Prozent-Regel genauso ausgelöst, das ist auch eine Regel, die sich unabhängig vom Markt entwickelt. Der Index folgt dann wenigstens noch der Teuerung, das ist etwas, was wir alle in unserem Alltag erleben; die 4 Prozent hingegen kommen irgendwo von Petrus oder weiss ich woher.
Die Indexregel zementiere die Kostenmiete, wurde in der Eintretensdebatte gesagt. Mit der Kostenmiete hat sie gar nichts zu tun, das muss ein Missverständnis sein.
Wenn die Teuerung sich auf 4 Prozent belaufen würde - das ist auch schon geschehen -, dann würde es mit beiden Regeln ja auf dasselbe hinauslaufen. Also ist der Vorwurf ohnehin nicht begründet. Die Indexregel ist gleich fix oder gleich flexibel wie die anderen Regeln. Aber bei der Indexregel ist gemäss Antrag der Mehrheit eine Reihe von Flexibilitäten eingebaut. Zunächst einmal ist bei Mehrinvestitionen ein 20-prozentiger Zuschlag möglich, und zwar soll das im Gesetz präzisiert werden; das war bisher nicht so. Das Gesetz soll sagen, was an Mehrinvestitionen möglich ist; es gibt dem Investor entsprechende Sicherheit. Dann kommt die zweite grosse Flexibilität bei der Anfangsmiete dazu, die an sich, mit Ausnahme der absoluten Grenze, frei ist. Genauso verhält es sich bei der Handänderung; da ist wieder Freiheit möglich.
Ich möchte herzlich für diese Skizze danken, die verteilt wurde, sie erleichtert uns das Ganze sehr. Aber lassen Sie sich nicht von Schönheit blenden. (Zeigt eine Skizze) Denn sowohl dieses Treppenbild wie auch die gelbe Linie täuschen. Das Treppenbild täuscht, weil es die Progression nicht darstellt, und die gelbe Linie ist natürlich tendenziell - um nicht zu sagen tendenziös - oberhalb der Treppe eingezeichnet. Das ist natürlich nicht die Realität, es ist genau umgekehrt. Aber es hilft uns natürlich, das ist klar; so kann man es besser sehen, und darum ist die Zeichnung sinnvoll.
Wenn schon die Meinungsäusserung von Herrn Nationalbankpräsident Roth zitiert wird, dann bitte bezogen auf das, was er effektiv gesagt hat. Es kann sich hier jedermann überzeugen, was er effektiv gesagt hat. (Zeigt einen Brief) Das, was zitiert wurde, hat er auf die Frage 80-Prozent- oder 100-Prozent-Index bezogen, und er hat sich für die 100-Prozent-Indexlösung ausgesprochen. Er hat sich nicht positiv zur 4-Prozent-Lösung geäussert; man kann daraus überhaupt gar nichts ableiten. Wenn er darauf hingewiesen hat, dass der Markt eingeschränkt wird, dann hat er eben nur darauf hingewiesen, dass die Missbrauchsgrenze angewendet werden müsse. Dass das dem Markt nicht beliebt, das ist klar. Aber daraus kann man für die 4-Prozent-Regel nichts ableiten.
Die Kommissionsmehrheit empfiehlt Ihnen, nicht dem gefährlichen "dritten Weg", sondern dem politisch einigermassen machbaren Vermittlungsversuch zuzustimmen.
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