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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2014-12-08

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2014-12-08

Wortprotokoll

Ich bin froh, dass der Präsident der Finanzkommission mir den Ball zugespielt hat und dazu aufgerufen hat, wieder zu den Fakten zu kommen. Schauen Sie: Meine Grosseltern waren ebenfalls Bauern, meine emotionalen Bindungen zur Landwirtschaft sind sehr gross. Trotzdem fühle ich mich auch verpflichtet, sachlich zu argumentieren, gerade dann, wenn es um die Landwirtschaft geht, das haben die Bauern nämlich gleichfalls verdient. Sie sollen nicht nur mit Emotionen eingedeckt werden, sondern an der sachlichen Situation gemessen werden.

Es ist so, wie es gesagt wurde: Im Wesentlichen bezahlt der Bund gleich viel an die einzelnen Bauernbetriebe wie vor der Agrarpolitik 2014-2017. Aber wir haben leider nur noch gut 3 Prozent Bauernbetriebe in der Schweiz; vor wenigen Jahren waren es über 5 Prozent, Sie wissen das. Damit können Sie sich auch etwa ausrechnen, wie es mit den Beiträgen aussieht.

Ich stelle fest, dass diese Kürzung des Kontos gegenüber dem Beschluss des Nationalrates, so, wie es jetzt die knappe Mehrheit der Finanzkommission richtigerweise beantragt, tatsächlich eine Aufstockung ist, keine echte Kürzung. Darauf wurde hingewiesen. Was haben wir denn heute? Ich schliesse mich dieser Mehrheit der Finanzkommission jedenfalls gerne an. Dann verzichtet man auf jegliche Sparmassnahmen aus dem KAP. Wir haben es in allen Bereichen umgesetzt, soweit es nicht gebundene Beiträge waren. Das wollen Sie so, das kann ich so auch unterstützen.

Wenn dann nur noch dieser Restbetrag bleibt - die Kürzung gegenüber dem Beschluss des Nationalrates bzw. die Aufstockung gegenüber dem Entwurf des Bundesrates -, dann geht es nur darum, dass die Beiträge verrechnet werden, die verschoben wurden, weil wir die Inlandleistung bei der Versteigerung von Fleischimportkontingenten wieder eingeführt haben bzw. zum Teil auf eine Versteigerung verzichten. Was heisst das für die Schlachtbetriebe? Für die Schlachtbetriebe heisst das, dass sie billiger, günstiger Fleisch importieren können; das wurde damals berechnet und von Herrn Kollege Schneider-Ammann an den Werten der Agrarpolitik 2014-2017 aufgezeigt. Der Umfang dieser Vergünstigung beträgt etwa 37 Millionen Franken. Es wurde damals vereinbart und auch von der Landwirtschaft als wichtig angesehen, dass die Schlachtbetriebe, die günstiger Fleisch importieren können, diese Vorteile den Bäuerinnen und Bauern weitergeben, die dadurch ihr Vieh zu besseren Preisen den Schlachtbetrieben abgeben können.

Die Bäuerinnen und Bauern haben also einen Preisvorteil durch die Neuregelung bei den Fleischkontingenten. Das war damals Gegenstand der Diskussion, und damit hat man sich auch einverstanden erklärt. Wenn man jetzt diese Verrechnung vornimmt - es sind nicht 37 Millionen Franken, sondern viel weniger, das sehe ich, wenn ich die Beträge der Finanzkommission anschaue -, dann muss man sagen: Das ist nicht gegen Treu und Glauben, es geht nicht um irgendetwas, was man zugesichert hat und nun nicht einhält. Das ist vielmehr eine ganz gewöhnliche, normale Budgetanpassung: Auf der einen Seite bekommen die inländischen [PAGE 1202] Bäuerinnen und Bauern mehr für ihre einheimischen Tiere, die sie zur Schlachtung bringen, auf der anderen Seite haben die Schlachtbetriebe entsprechend günstige Bedingungen beim importierten Fleisch.

Das ist die Situation. Die Mittel, welche die Schlachtbetriebe jetzt zusätzlich für einheimisches Fleisch bezahlen, kommen also direkt den Bauern zugute. Ich weiss nicht, wie man daraus den Vorwurf konstruieren kann, wir würden eine Kürzung bei den einzelnen Bauernbetrieben oder bei den einzelnen Bauernfamilien vornehmen. Das stimmt nicht, denn alle, die Fleisch produzieren beziehungsweise Vieh halten, bekommen Unterstützung unter einem anderen Titel. Darum scheint mir das, was die Mehrheit der Finanzkommission hier beantragt, noch vertretbar - Sie wissen, was die Ausgangsposition des Bundesrates war. Diesen Antrag kann man noch rechtfertigen. Man kann sagen, die Mittel seien an einem anderen Ort, bei einer anderen Position, aber sie alle kommen letztendlich den landwirtschaftlichen Betrieben zugute. Wenn Sie diesem Antrag nicht zustimmen, stocken Sie effektiv im Bereich der direkten Zuwendungen an die Betriebe auf. Das ist sicher nicht im Sinne des Erfinders der Agrarpolitik 2014-2017.