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Schweiger Rolf · Ständerat · 2001-12-04

Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-12-04

Wortprotokoll

Ich freue mich, dass Herr Kollege Lauri die Art und Weise des von mir vorgeschlagenen Vorgehens ebenfalls als richtig empfindet. Im Sinne der beginnenden vorweihnächtlichen Zeit bin auch ich bereit, Kollege Lauri in dem Sinne entgegenzukommen, dass auch ich es durchaus richtig finde, wenn der Nationalrat die Frage prüft, dass mit Bezug auf gewisse kleingewerbliche Strukturen allenfalls Ausnahmeregelungen vorgesehen werden können.

Ich halte aber nochmals fest, dass im Grundsatz das Einbeziehen der Geschäftsmieten in die Mietgesetzgebung für die Geschäftswelt und auch für das Gewerbe kontraproduktiv und ein Eigengoal sein könnte. Herr Kollege Pfisterer hat das Beispiel erwähnt, dass gerade Gewerbebetriebe daran interessiert sind, längerfristig an einem Ort bleiben zu können. Wenn wir das neue Mietrecht beschliessen, wäre ein Vermieter schlechterdings unvernünftig, wenn er bereit wäre, langfristige Mietverträge überhaupt noch einzugehen. Jemand, der in wirtschaftlichen Kategorien denkt, kann doch nicht einen zehn-, fünfzehn- oder zwanzigjährigen Vertrag abschliessen und als einziges Kriterium den Index für die Anpassung der Mietzinse haben. Wenn es aber so weit kommt, dass die Vermieterschaft nicht mehr bereit ist, längerfristige Mietverträge abzuschliessen, dann lebt das Gewerbe dauernd unter dem Damoklesschwert, dass eben Kündigungen erfolgen könnten. Das ist das eine.

Herr Pfisterer hat weiter gesagt, es würden schon Möglichkeiten zur Verfügung stehen, vertraglich gewisse Sachen zu regeln. Genau das finde ich auch, und man kann doch nicht so tun, als ob ein Grossteil der Unternehmerschaft nicht fähig wäre, vernünftige Verträge abzuschliessen, und zwar Verträge, die unter Umständen für den Mieter "freundlicher" sind als die gesetzliche Regelung. Wo ist das Problem bei einem Vermieter? Ein Vermieter, der bereit ist, einen Mietvertrag von fünfzehn Jahren einzugehen, sagt, dass das einzig relevante bzw. das grösste Risiko für ihn darin bestehe, dass sich die Zinssituation bei seinen Fremdkapitalien ändere. Er muss also ein Ventil schaffen können, damit solche Situationen aufgefangen werden können. Das ist etwas anderes als bei kurzfristig vermieteten Wohnungen. Der Vermieter kann also bereit sein, dem Gewerbetreibenden durchaus mässige Mietzinsen einzuräumen, wenn der Mieter seinerseits anerkennt, dass der Vermieter in Spezialsituationen berechtigte Interessen zur Erhöhung der Mietzinse hat. Solche absolut vernünftigen Regelungen verunmöglichen zu wollen, kann doch nicht Sinn einer zielgerichteten, modernen Gesetzgebung sein. Ich meine, dass es auch im Interesse eines modernen Unternehmertums in der Schweiz liegt, in diesem Punkt flexibel sein zu können. Kann es dies nicht, resultiert für sie letztlich ein Eigengoal, was ich Sie zu vermeiden bitte.