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Gilli Yvonne · Nationalrat · 2015-06-04

Gilli Yvonne · Nationalrat · St. Gallen · Grüne Fraktion · 2015-06-04

Wortprotokoll

Auch die Grünen unterstützen das Eintreten auf diese Revision. Wir freuen uns insbesondere, dass wir für einmal eine Botschaft vor uns haben, zu der - wie Sie bereits gehört haben - alle Parteien Ja sagen können, dies, obschon sie eigentlich auf einem Scherbenhaufen, nämlich nach dem Scheitern des Reformpakets noch vor wenigen Jahren, aufgebaut werden musste.

Es ist in der Tat so: Der Bundesrat hat sich auf die wichtigsten Teile beschränkt, auf die wichtigsten Teile, die für die Zukunft einer lückenlosen Unfallversicherung zugunsten der Arbeitnehmenden auch gebraucht werden.

Wir begrüssen alle wesentlichen Teile dieser Botschaft, insbesondere eine klarere Abgrenzung zwischen Krankheiten und unfallbedingten Körperschädigungen - zum Beispiel Bänderrisse oder Verrenkungen -, die jetzt klar zulasten der Unfallversicherung abgerechnet werden. Es ist in der Tat aber auch für die Zukunft so, dass es nicht immer einfach sein wird, Verletzungen von Krankheiten abzugrenzen. Hier gibt es auch verschiedene Blickwinkel. So gibt es eine Ungleichbehandlung der Versicherten in Bezug auf Leistungen der Unfallversicherung und der Krankenversicherung - das ist auch erwähnt worden -; versicherungsrechtlich wird es bei grösseren Schadenfällen immer so sein, dass jede Versicherung genau abklärt, ob sie für einen Schaden wirklich zuständig ist oder nicht.

Wir unterstützen auch das Schliessen von Lücken, insbesondere von jener bezüglich des Versicherungsbeginns bei Personen, die noch nicht in einem Arbeitsverhältnis stehen. Und wir unterstützen die Anpassung im UVG, um Ungleichbehandlungen im Alter zwischen jenen, die eine Rente auf der Basis der Unfallversicherung erhalten haben, und den Übrigen zu verhindern. Hier spricht man von Überentschädigung. "Überentschädigung" ist immer ein etwas suggestives Wort, da es suggeriert, dass man zu viel Geld bekommt. Dem ist nicht so. Es gilt nämlich, auch wenn Ungleichbehandlungen zu vermeiden sind, sorgfältig dafür zu sorgen, dass die Renten im Alter genügend hoch sind, um ein würdevolles Leben weiterführen zu können, auch wenn man von einem Unfall, von einer schweren Krankheit oder einem Geburtsgebrechen betroffen ist.

Was die Organisation der Suva betrifft, so ist es als Kompromiss anzusehen, dass bei den Führungsgremien nicht gestrafft wird. Das ist ein Kompromiss mit den Sozialpartnern. Hier geht es eigentlich nicht um etwas materiell Besseres oder Schlechteres. Natürlich könnte man auch mit schmaleren Gremien fahren, aber das hätte bedeutet, dass im Bereich der Sozialpartnerschaft die Vertretungen hätten gestrafft werden müssen, sodass gewisse Verbände nicht mehr direkt vertreten gewesen wären oder weniger Vertreterinnen und Vertreter von Arbeitnehmerverbänden in den Führungsgremien hätten mitsprechen können. Dass das ein politisch schwieriges Anliegen ist, ist mir klar. Es wäre aber schade, diese erfolgversprechende Revision genau deswegen scheitern zu lassen. Wir werden deswegen die Anträge der Minderheit de Courten konsequent ablehnen. Die Suva arbeitet auch in der bisherigen Führungsstruktur effizient; das zeigen die Zahlen, das zeigt die Zufriedenheit der Arbeitgeber und der Arbeitnehmenden. Sie ist zudem handlungsfähig. Wir können deshalb sagen, dass in diesem Bereich kein dringender Handlungsbedarf besteht.

Was die Karenzfrist von 30 Tagen betrifft, so wird eine Mehrheit der grünen Fraktion dem Antrag der Kommissionsminderheit zustimmen. Ich anerkenne aber, dass diese Karenzfrist flankiert ist: Sie ist limitiert, und es ist festgehalten, dass sie nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers ausgestaltet werden darf. Deswegen kommt diesem Teil der Vorlage keine Schlüsselrolle bei der Frage zu, ob man diese Reform letztlich ablehnt oder nicht.

Wir bitten Sie, auf die Vorlage einzutreten, im Bereich der Karenzfrist dem Antrag der Minderheit Heim zuzustimmen und alle Anträge der Minderheit de Courten abzulehnen.