Weibel Thomas · Nationalrat · 2015-06-04
Weibel Thomas · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2015-06-04
Wortprotokoll
Abweichend vom Entwurf des Bundesrates beantragt Ihnen die SGK, dass Arbeitgeber und Versicherer in der Berufsunfallversicherung gegen eine entsprechende Reduktion der Prämie eine Verlängerung der Wartefrist auf bis zu 30 Tage vereinbaren können, dies, sofern dem Versicherten kein Nachteil entsteht.
Heute ist es obligatorisch, eine Berufsunfallversicherung für Taggelder ab dem dritten Tag nach dem Unfalltag abzuschliessen. Die Betriebe haben somit keine Möglichkeit, eine längere Karenzfrist zu vereinbaren. Dieser neue Artikel soll ihnen die Möglichkeit geben, die Verantwortung für die ersten 30 Tage selber zu übernehmen. Damit könnten sie die Prämien reduzieren. Die versicherten Mitarbeiter wären in keiner Art und Weise schlechtergestellt: Es entsteht keine Deckungslücke, weil der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung gemäss Obligationenrecht für diese Zeit gewährleisten muss.
Von den Befürwortern der Minderheit wurde das Case Management angesprochen. Das Case Management kann aber auch starten, wenn nicht die Versicherung, sondern der Arbeitgeber den Lohn zahlt. Ich gehe davon aus, dass die Unfallmeldung und der Start des Case Managements Bestandteil der Vereinbarung sein werden. Beachten Sie auch, dass es eine Kann-Formulierung ist, der Arbeitgeber ist also in seiner Entscheidung frei. Dadurch wird seine Eigenverantwortung gestärkt. Bereits heute fliessen Vorkehrungen und Aktivitäten des Arbeitgebers im Bereich der Prävention und im Bereich der Unfallverhütung über ein Bonus-Malus-System in die Prämienberechnungen ein, und in gleicher Weise würden auch eigenverantwortliche Arbeitnehmer von tieferen Prämien profitieren können.
Die Kommission beantragt Ihnen mit einer knappen Mehrheit von 9 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung, diese Ergänzung vorzunehmen.