Lexipedia

Schenker Silvia · Nationalrat · 2015-06-04

Schenker Silvia · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-06-04

Wortprotokoll

Sehr gerne vertrete ich den Motionär, Herrn Stéphane Rossini. Ich stehe voll und ganz hinter seinem Anliegen, dass für die Invalidenversicherung eine Ombudsstelle eingerichtet werden soll. Herr Rossini erinnert in der Begründung der Motion zu Recht daran, dass in den letzten Jahren einige IV-Revisionen verabschiedet wurden. Wir freuen uns im Parlament darüber, dass sich die Zahlen bei der Invalidenversicherung verbessert haben und die Zahl der IV-Rentnerinnen und -Rentner zurückgeht. Dagegen ist nichts einzuwenden.

Wir dürfen aber nicht vergessen, dass die Revisionen viele Änderungen mit sich gebracht und teilweise auch Ängste ausgelöst haben. Ich erinnere z. B. an die Bestimmungen, welche Personen mit sogenannten somatoformen Schmerzstörungen betreffen. Damit will ich sagen, dass hinter den Zahlen der IV immer Menschen stehen, die von den Entscheiden betroffen sind. Es sind Menschen, die neben ihren physischen oder psychischen Leiden häufig noch in schwierigen Umständen leben. Es sind Menschen, für welche die Entscheide der IV meist von grosser Tragweite sind. Es sind Menschen, die vielleicht während Jahren auf IV-Leistungen gehofft haben. Für diese Personen ist es sehr wichtig, dass sie den Entscheid der IV nachvollziehen und verstehen können. Es ist auch wichtig, dass sie sich gerecht oder zumindest richtig behandelt fühlen. Genau hier könnte eine Ombudsstelle der Invalidenversicherung zum Tragen kommen. Eine Ombudsstelle könnte den Versicherten helfen, den Entscheid der IV besser zu verstehen und zu akzeptieren. Wenn damit das eine oder andere Mal ein langes, teures Beschwerdeverfahren verhindert werden könnte, käme dies beiden Seiten zugute.

Wir sind enttäuscht vom Entscheid des Bundesrates, der sich gegen eine Ombudsstelle ausspricht. Die Argumentation des Bundesrates überzeugt uns nicht. Eine Ombudsstelle ist nicht mit den Organisationen der privaten Behindertenhilfe zu vergleichen und kann auch nicht durch diese ersetzt werden. Das Wesen einer Ombudsstelle liegt darin, dass sie neben dem Beratungsauftrag auch einen Schlichtungsauftrag hat und damit zwischen den Ratsuchenden und der Institution vermitteln soll. Mag sein, dass diese Schlichtung oder Mediation in vielen Fällen nicht Erfolg hat. Aber es wenigstens zu versuchen würde sich lohnen.

Wir bedauern sehr, dass der Bundesrat die Chance nicht wahrgenommen hat und diese Motion leider zur Ablehnung beantragt. Eine Ombudsstelle könnte neben dem individuellen Beratungs- und Unterstützungsangebot für Versicherte auch dazu beitragen, das Ansehen der IV zu verbessern - und das wäre durchaus zu begrüssen. Wenn es wirklich gelingen soll, die IV zu einer Eingliederungsversicherung zu machen, dann braucht sie ein positiveres Image, als sie es heute hat. Ich glaube zwar, dass die IV bei den Arbeitgebern heute anders wahrgenommen wird als früher. Aber viele Versicherte fühlen sich der IV ausgeliefert - da könnte eine Ombudsstelle sehr viel Gutes bewirken.

Ich bitte Sie, der Motion zuzustimmen und damit dem Bundesrat die Möglichkeit zu geben, in dieser Frage noch einmal über die Bücher zu gehen.