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Dettling Toni · Ständerat · 2001-12-04

Dettling Toni · Ständerat · Schwyz · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-12-04

Wortprotokoll

Ich möchte mich beim Eintreten relativ kurz halten und erst nachher die einzelnen Anträge und insbesondere auch den vorgeschlagenen Systemwechsel begründen. Erlauben Sie mir aber, zum Eintreten ganz kurz meine Interessenbindung offen zu legen - sie liegt wahrscheinlich schon blank, aber ich mache das hier trotzdem noch einmal -: Ich bin Präsident des Schweizerischen Hauseigentümerverbandes, einer Vermieterorganisation, und habe in dieser Eigenschaft auch das Modell des "dritten Weges" eingebracht.

Ich ersuche Sie, auf die Vorlage einzutreten und den "dritten Weg" zu unterstützen, und zwar integral. Warum? Das Mietrecht und die Mietrechtsverhältnisse bilden in der Praxis stets gesellschaftspolitischen Zündstoff, wie das bereits Herr Pfisterer angeführt hat. Es geht einerseits um die Befriedigung eines Grundbedürfnisses. Andererseits betrifft das Wohnen die Grosszahl der Einwohner eines Landes. In der Schweiz kennen wir zirka 2,2 Millionen Wohn-Mietverhältnisse und etwa 300 000 bis 400 000 Vermieter, also eine ganze Schar von Leuten, die von diesen Bestimmungen betroffen sind. Es ist deshalb nicht verwunderlich, dass in allen europäischen Staaten breite und teils heftige Diskussionen über das richtige Mietrecht geführt werden. Im Vordergrund stehen dabei naturgemäss in erster Linie die Fragen der Festlegung von Mietzinsen sowie die Regelung des Kündigungsrechtes. Daraus entstehen dann teils sehr komplexe Gesetzgebungen, sowohl in rechtlicher wie ökonomischer Hinsicht, aber auch mit sozialpolitischen Aspekten. Diese an sich sehr komplexen Gesetzgebungen werden - wie das gerade auch in der Schweiz der Fall ist - durch die Praxis noch wesentlich verkompliziert. Insgesamt entsteht daraus ein Dschungel von vielfältigen Vorschriften, welcher kaum mehr überblickbar ist. Die Vorschriften werden in der Praxis auch häufig umgangen, was immer nach noch mehr Regelung ruft. Aufgrund dieser Situation haben wir im vergangenen Frühjahr beim GfS-Forschungsinstitut eine repräsentative Umfrage in Auftrag gegeben. Was hat diese repräsentative Umfrage zutage gebracht? 60 Prozent der Mieter sind mit ihrem Mietverhältnis sehr zufrieden, über 90 Prozent sind zufrieden. Sie wollen also im Prinzip keine Änderung, sondern sind mit ihrem Mietverhältnis grundsätzlich einverstanden.

An die 60 Prozent der befragten Mieter halten ein gutes, ausreichendes Wohnungsangebot für den besten Mieterschutz. Das gilt es hier zu betonen, und das gilt es auch bei einer Gesetzesrevision zu berücksichtigen. Am ehesten konsensfähig ist noch eine Vereinfachung des Mietrechtes, weil sehr viele Mieter in der Praxis grosse Probleme bei dessen Anwendung haben.

Aufgrund dieser Überlegungen und der Ergebnisse der Mieterbefragung haben wir das Modell "dritter Weg" konzipiert - als einfaches, transparentes, kalkulierbares Modell. Dieses Modell schafft auch gewisse Investitionsanreize, soweit das zufolge Mieterschutz überhaupt möglich ist. Es stellt die Parteiabmachung an den Anfang des Mieterverhältnisses. In der Folge gilt die 4-Prozent-Regel, welche immerhin den Markt in gewissem Umfang zum Tragen kommen lässt. Nicht zu vergessen ist, dass bei diesem "dritten Weg" ein zweijähriges Zinsmoratorium vorgeschaltet wird. Dieses wirkt entsprechend kündigungsvorbeugend und hat gerade in der Gesamtmechanik eine sehr wichtige Funktion.

Demgegenüber ist das Mehrheitsmodell aufgrund der Indexbindung nicht kalkulierbar. Zudem bewirkt es - das ist ganz entscheidend - eine völlige Einfrierung der Mietzinsen auf dem Anfangsniveau. Schliesslich bringt es auch keine Kündigungsvorbeugung. Insoweit ist diese Lösung der Kommissionsmehrheit ein amputiertes Modell "dritter Weg" und kann so - wie ich glaube - nicht realisiert werden.

Es wird immer wieder gesagt, das Modell "dritter Weg" sei grundsätzlich einleuchtend, jedoch sei die 4-Prozent-Regel weit überzogen, und deshalb sei die Vorlage auch in einer Volksabstimmung chancenlos. Wir befinden uns in der parlamentarischen Auseinandersetzung. Wenn Sie dieses Modell jetzt "abklemmen", entfällt jede weitere Diskussion zwischen den Räten. Dann werden wir die Mietrechtsdiskussion auf den alten Pfaden weiterführen und werden so nicht zu einer innovativen neuen Lösung kommen.

Deshalb möchte ich Sie bitten - nicht zuletzt auch, um eine Diskussion zwischen Vermieter und Mieter zu lancieren -, die Minderheitsanträge zu unterstützen und das Modell "dritter Weg" integral zu übernehmen.