Lexipedia

Joder Rudolf · Nationalrat · 2015-06-04

Joder Rudolf · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-06-04

Wortprotokoll

Die Fahne sieht kompliziert aus, die Vorlage ist aber einfach. Es geht im Wesentlichen um Artikel 146 des Parlamentsgesetzes. Wir haben zwei Konzepte, das Konzept Ständerat und das Konzept Nationalrat. Der Ständerat will einen Bericht, dieser kann nicht zurückgewiesen werden. Es findet keine Differenzbereinigung statt, es wird eine Debatte durchgeführt, und am Schluss dieser Debatte wird der Bericht ohne Möglichkeit einer Ergänzung bloss zur Kenntnis genommen. Gemäss der Version des Nationalrates wird ein einfacher Bundesbeschluss diskutiert; Eintreten ist obligatorisch, es gibt keine Rückweisung, allenfalls ein Differenzbereinigungsverfahren mit dem Ständerat. Das Parlament hat die Möglichkeit, ergänzende Aufträge zu erteilen.

Die vorberatende Kommission bzw. die Mehrheit beantragt Ihnen, das Konzept des Nationalrates aufrechtzuerhalten, dies mit einem Verhältnis von 15 zu 8 Stimmen. Die Kommissionsminderheit beantragt die Unterstützung des Beschlusses des Ständerates. Warum beantragt Ihnen die Kommissionsmehrheit, an unserem Beschluss festzuhalten?

1. Mehr Effizienz: Ausgangspunkt der Diskussion war die Unzufriedenheit mit der langen und ineffizienten Debatte bei der Beratung dieses Legislaturplanungsbeschlusses am Anfang der Legislatur. Wenn wir jetzt der Version des Ständerates folgen, bedeutet dies, dass wir im Plenum eine Diskussion führen, um am Ende nichts zu entscheiden. Nicht zu entscheiden ist genau das Gegenteil von Effizienz, Frau Schneeberger. Wenn Sie den ursprünglichen Geist der parlamentarischen Initiativen aufrechterhalten wollen, mit der Zielsetzung von mehr Effizienz, müssen Sie jetzt der Variante Nationalrat zustimmen.

2. Der Ständerat will eben nicht, dass das Parlament als gesetzgebende Behörde ergänzende Anträge stellen kann. Der Ständerat will uns praktisch per Gesetz verbieten, Einfluss zu nehmen. Das lehnen wir ab.

3. Unbeantwortet bleibt insbesondere die Frage, warum der Ständerat für die Beratung des Finanzplanes genau dem Verfahren zugestimmt hat, das er jetzt für die Beratung der Legislaturplanung ablehnt. Im September 2014 sagte der Ständerat für den Finanzplan Ja zum Konzept, das er jetzt für die Legislaturplanung ablehnt. Das ist nicht logisch und ist nicht nachvollziehbar. Sachgerecht ist, wenn beide Planungswerke nach dem gleichen Verfahren behandelt werden.

4. Gemäss Bundesverfassung soll das Parlament bei der politischen Planung aktiv mitwirken. Da genügt blosse Kenntnisnahme nicht. Artikel 173 der Bundesverfassung sagt klar, dass die Bundesversammlung bei den wichtigen Planungen der Staatstätigkeit mitzuwirken hat. Wir sollten als gesetzgebende Behörde, als oberste Staatsbehörde die Bundesverfassung respektieren.

5. Es kann niemand gezwungen werden, bei der Legislaturplanung Änderungen und Ergänzungen anzubringen, wenn er dies nicht will. Aber man sollte vorsehen, dass die Möglichkeit dazu besteht. Es kann nicht sein, dass diese im Gesetz praktisch ausgeschlossen wird, und es kann auch nicht sein, dass uns der Ständerat auf diesem Wege vorschreibt, wie wir in diesem Rat den Legislaturplanungsbericht zu behandeln haben. Wir als gesetzgebende Behörde sollten bei der Planung der Gesetzgebung etwas zu sagen haben.

Ich bitte Sie, der Mehrheit zu folgen.

Joder Rudolf · Nationalrat · 2015-06-04 | Lexipedia | Lexipedia