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Kuprecht Alex · Ständerat · 2011-03-01

Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-03-01

Wortprotokoll

Ein entsprechender Antrag lag der Kommission tatsächlich vor, hatte aber keine Chance, weil er von der Antragstellerin zurückgezogen wurde. [PAGE 26]

Die Höhe der Kinder- bzw. Ausbildungszulage richtet sich nach wie vor nach der kantonalen Familienzulagenordnung; das Bundesgesetz regelt nur den Minimalbetrag. Wenn nun die Kantone die Möglichkeit haben, die Höhe der Kinderzulagen festzusetzen, sofern sie über das Minimum hinausgehen, so sollten die Kantone meines Erachtens auch die Verantwortung dafür tragen, wie die Kinderzulagen in dieser Höhe finanziert werden. Die andere Möglichkeit wäre gewesen, dass der Bundesgesetzgeber die Finanzierung festgelegt hätte. Das wäre meines Erachtens inkohärent gewesen, weil die Verantwortung für die Festsetzung der Höhe des Beitrages nicht mit der Verantwortung für die Finanzierung kongruent gewesen wäre.

Nun hat der Nationalrat ein einheitliches System vorgesehen, indem er sagt, die Kantone sollen die Möglichkeit haben, die Obergrenze festzulegen. Wenn Sie Absatz 2bis in der Fassung Ihrer Kommission genau lesen, sehen Sie, dass damit nicht verhindert wird, dass für Arbeitnehmende und Selbstständigerwerbende unterschiedliche Beitragssätze erhoben werden. Es heisst da: "Die Kantone bestimmen, ob ... der gleiche Beitragssatz erhoben werden muss." Insofern besteht diese Freiheit - allerdings nicht beim Bundesgesetzgeber, sondern dort, wo die Höhe der Zulagen festgesetzt wird.

Ich möchte Sie deshalb bitten, diesen Antrag Büttiker abzulehnen.