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Forster-Vannini Erika · Ständerat · 2011-03-01

Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2011-03-01

Wortprotokoll

Sie haben es vom Präsidenten der Kommission gehört: Er hat erwähnt, dass ein entsprechender Antrag in der Kommission bereits gestellt, aber dann zurückgezogen worden sei. Ich gestehe, dass ich diejenige gewesen bin, die diesen Antrag gestellt und ihn dann auch zurückgezogen hat. Ich sage Ihnen aber hier, dass ich ihn heute trotzdem unterstütze. Weshalb? (Heiterkeit)

Am meisten hat mich die Frage beschäftigt, dass es möglich sein muss, für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und für die Selbstständigerwerbenden einen unterschiedlichen Satz zu erheben. Das hat die Verwaltung in einem Antrag aufgenommen, hat aber gleichzeitig vorgeschlagen, dass nicht die Familienausgleichskassen über diese verschiedenen möglichen Sätze bestimmen sollen, sondern die Kantone. Mir war im Moment nicht bewusst, dass das Probleme verursachen kann, und deshalb habe ich damals meinen Antrag zugunsten desjenigen der Verwaltung zurückgezogen.

Ich bin jetzt aber in der Zwischenzeit - man kann ja auch immer gescheiter werden - darauf aufmerksam gemacht worden, dass die Mitfinanzierung für die Arbeitgeber bei einzelnen Berufsgemeinschaften wirklich zu erheblichen Zusatzbelastungen führen kann, denn je nach Zusammensetzung der Kassengemeinschaften kann diese Frage eine mehr oder weniger grosse Bedeutung haben. Eine grosse Bedeutung hat sie namentlich in gewerblichen Kreisen mit einem hohen Anteil an Selbstständigerwerbenden mit moderatem Einkommen. Jetzt kann man natürlich die Meinung vertreten, dass die Kantone das ebenso gut wie die Familienausgleichskassen beurteilen können. Tatsache ist aber, dass die Familienausgleichskassen viel näher an den Bedürfnissen sind. Sie können auch die berufsinternen Strukturen besser beurteilen, sie haben die nötigen Kenntnisse, um hier eben objektiv zu urteilen.

Deshalb bitte ich Sie, dem Antrag Büttiker zuzustimmen. Zum einen wird damit ermöglicht, dass verschiedene Beitragssätze erhoben werden. Zum anderen ist es wirklich wichtig, dass die Familienausgleichskassen bestimmen und nicht die Kantone.