Kuprecht Alex · Ständerat · 2011-03-01
Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-03-01
Wortprotokoll
Dieser Artikel, den wir aufgrund eines Antrages zu behandeln hatten, war die Pièce de Résistance der Beratungen in unserer Kommission, die etwas lange gedauert haben. Das geltende Recht sieht vor, dass die Aufwendungen für die Ausrichtung von Familienzulagen an selbstständigerwerbende Landwirte mit Einschluss der Verwaltungskosten zu zwei Dritteln zulasten des Bundes und zu einem Drittel zulasten der Kantone gehen. Dabei befindet sich der Bundesanteil ausserhalb des Zahlungsrahmens für die Landwirtschaft. Ihre Kommission hat sich nach der Anhörung von Vertretern der Landwirtschaftsdirektorenkonferenz und der Kleinbauernvereinigung sowie des Vertreters des Verbands freier Berufe mehrheitlich auf den Standpunkt gestellt, dass einerseits die Letztgenannten gar nicht diesem Gesetz unterstellt werden wollen und dass andererseits eine in Bezug auf die Finanzierung ungleiche Behandlung zum Beispiel eines Bäckers oder Metzgers und eines ebenfalls selbstständigen Landwirts bei einem aufgezwungenen Obligatorium weder gerechtfertigt noch erklärbar wäre. An dieser Haltung konnte auch der Hinweis auf eine ursprünglich sozialpolitische Komponente im Rahmen der Landwirtschaftsgesetzgebung nichts ändern.
Die Kommission klärte zudem beim Bundesamt für Justiz die Frage ab, ob eine derartige ungleiche Regelung überhaupt mit Artikel 8 der Bundesverfassung über die Rechtsgleichheit vereinbar sei. Ich habe diesbezüglich bereits in meinen Einführungsworten eine Erklärung abgegeben.
Bei den Anhörungen haben die Vertreter der Landwirtschaft klar zum Ausdruck gebracht, dass sie es für unverantwortlich halten, wenn diese rund 150 Millionen Franken nicht mehr ausbezahlt werden. Es standen also nicht die Kinderzulagen an und für sich im Fokus, sondern die Tatsache, dass dieses Geld, das sich bisher ausserhalb des Zahlungsrahmens befand, nun der Landwirtschaft verlorenginge.
Die Kommission hat sich deshalb nach einer sehr eingehenden Diskussion entschlossen, der objektiv als ungerecht empfundenen Situation mit zwei Massnahmen gerecht zu werden: Die Kommission empfiehlt Ihnen erstens mit 7 zu 4 Stimmen, die selbstständigen Landwirte ebenfalls zur Finanzierung zu verpflichten, indem sie diese selbstständigen Landwirte analog zu den Selbstständigerwerbenden dem Finanzierungsartikel 16 des Familienzulagengesetzes unterstellt. Um der Landwirtschaft die 90 Millionen Franken an Bundesgeldern zu erhalten, beantragt sie Ihnen zweitens eine Kommissionsmotion, bei der der Bundesrat ab Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Familienzulagen dafür zu sorgen hat, dass der Zahlungsrahmen für den Aufgabenbereich der Landwirtschaft um diesen Betrag erhöht wird und er dem Parlament entsprechende Gesetzesänderungen vorschlägt. Somit würde der zugunsten der Kinderzulagen in der Landwirtschaft gestrichene Betrag beim gesamten Zahlungsrahmen wieder kompensiert.
Ich bitte Sie deshalb schon jetzt, diese Kommissionsmotion dann ebenfalls anzunehmen.