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Schwaller Urs · Ständerat · 2011-03-01

Schwaller Urs · Ständerat · Freiburg · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-03-01

Wortprotokoll

Ich bin weder in einem Verwaltungsrat noch in einem Verband, noch habe ich ein Mandat, was die Cystische Fibrose anbelangt, aber ich kenne einige wenige Fälle in unserem Kanton - es gibt ja schweizweit zwischen 800 und 1000 Fälle. Weil ich aufgrund meines Kenntnisstandes bezüglich der Krankheit mit dem Mehrheitsentscheid nicht zufrieden war, habe ich im Anschluss an die Kommissionssitzung bei der Schweizerischen Gesellschaft für Cystische Fibrose nachgefragt. Ich möchte kurz zusammenfassen, was ich als Antwort erhalten habe: Bezüglich der Analysen und Arzneimittel, Mittel und Gegenstände sehe Artikel 52 Absatz 2 des KVG vor, dass bei der Behandlung von Geburtsgebrechen nach Erreichen des 20. Altersjahres die gleichen Leistungen bezahlt werden wie vor dem 20. Altersjahr. Voraussetzung sei jedoch, dass die Massnahmen bereits vor Erreichen des 20. Altersjahres verschrieben, in Anspruch genommen und von der IV bezahlt worden seien. Probleme gibt es offenbar vor allem bei Arzneimitteln; ich nehme an, dass der Bundesrat noch darauf zu sprechen kommen wird. Die Geburtsgebrechen-Medikamentenliste bestimmt die darin aufgeführten Medikamente nur dann zur Pflichtleistung nach KVG, wenn diese schon vor dem 20. Altersjahr verabreicht worden sind. Nicht bezahlt wird also, wenn ein solches Medikament erst nach dem 20. Altersjahr eingenommen wird bzw. vorher nicht benötigt wurde. Nicht bezahlt würde auch, wenn es sich um ein neues Medikament handeln würde, das vor dem 20. Altersjahr gar nicht eingenommen werden konnte, weil es das Medikament noch gar nicht gab. Offensichtlich gibt es auch Probleme bei den Generika; da wird dann jeweils ein Selbstbehalt von 20 Prozent berechnet.

Meine Schlussfolgerung: Da stimmt doch etwas nicht! Unbefriedigend ist auch - ich habe vorhin Frau Forster gut zugehört -, dass es eben nicht möglich ist, nur aus dem Kühlschrank heraus die Ernährung zusammenzustellen, sondern dass es dafür hochkalorische Nahrungsergänzung und Vitaminpräparate braucht, die in Einzelfällen mehrere Hundert Franken pro Monat kosten können. Man sagte mir auch, dass wir in der Schweiz nur zwei Zentren für Lungentransplantation haben - das ist auch so - und dass die Kranken sehr oft zu diesen Zentren unterwegs seien. Schliesslich gibt es unter diesen Kranken solche, die offenbar bis zu sechs Mal pro Jahr für 14 Tage im Spital sind, weil nur dort intravenöse Antibiotika-Kuren durchgeführt werden können.

Sie begreifen, dass mich unter diesen Umständen eine blosse Ablehnung der Motion nicht befriedigen kann; ich glaube, damit lassen wir die 800 bis 1000 Betroffenen allein. Mit der Annahme der Motion kann sich der Bundesrat der Fragen noch einmal annehmen und nach Lösungen suchen. Eine Verbesserung wäre es wahrscheinlich bereits, wenn in der Geburtsgebrechen-Medikamentenliste zumindest die Restriktion des 20. Altersjahres aufgehoben würde.

Eine letzte Bemerkung: Ich bin immer sehr zurückhaltend, wenn es darum geht, die Leistungen des KVG auszubauen. Hingegen muss das KVG mindestens dort greifen, wo es um Kranke geht, und mindestens dann bezahlen, wenn die Leute an einem Geburtsgebrechen leiden und deshalb auch zusätzliche Ausgaben haben.

In diesem Sinne ersuche ich Sie mit der Minderheit um die Annahme der Motion, wie das der Nationalrat - hören Sie gut hin! - mit 163 zu 13 Stimmen getan hat. Ich glaube, es ist richtig, wenn man diese Sache noch einmal überprüft, auch wenn es nur um eine Minderheit geht, und möglicherweise die eine oder andere Verordnung oder gesetzliche Grundlage ändert.