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Triponez Pierre · Nationalrat · 2010-09-22

Triponez Pierre · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2010-09-22

Wortprotokoll

Namens der FDP-Liberalen Fraktion bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten und sie zu behandeln.

Wir haben zwar von Herrn Messmer vorher bei der Begründung seines Rückweisungsantrages gehört, niemand sei auf dieser Baustelle glücklich. Aber ich habe noch selten ein Gesetz erlebt, mit dem alle glücklich gewesen sind. Wenn alle glücklich sind, stimmt etwas nicht. Wichtig ist ein mittlerer Zufriedenheitsgrad, und ich denke, dass wir, wenn dieser Grad erreicht wird, keine schlechte Arbeit geleistet haben. Nicht alle aber können glücklich sein.

Wenn ich jetzt den Rückweisungsantrag und die Argumente dazu höre, muss ich feststellen - das sage ich auf alle Seiten -, dass die Rückweisung mit diametral entgegengesetzten Argumenten begründet wird, und das ist effektiv ein Zeichen. Frau Humbel hat vorhin ein starkes Wort gebraucht; ich möchte das nicht in dieser Stärke wiederholen. Trotzdem müssen wir dieses Problem jetzt politisch miteinander diskutieren, wir müssen es lösen; und das können wir tun, wenn wir auf die Vorlage eintreten.

Ich erinnere Sie daran, dass der Entwurf des Bundesrates vom 30. Mai 2008 stammt. Er warf nie hohe Wellen. Es ist eine moderate Vorlage, sie bringt nichts Umwerfendes, und [PAGE 1427] zwar schon deshalb nicht, weil sich das UVG im Grossen und Ganzen bewährt hat; das habe ich heute ein paar Mal gehört, und das ist auch richtig. Aber der Bundesrat musste nach 25 Jahren gewisse Modifikationen vorschlagen, die sich im Laufe der Zeit aufgedrängt haben. Die eine ist auf der Leistungsseite, wo es Schnittstellen gibt und wo man Anpassungen vornehmen muss, die anderen sind Abgrenzungsfragen zwischen Suva und Privatversicherern. Eigentlich sind das politisch absolut lösbare Fragen, die wir hier entscheiden müssen. Aber - und das ist mir ein Anliegen - entgegen den etwas lauten und emotionalen Voten hat diese Vorlage eigentlich nichts Radikales an sich.

Die Kommission - wenn Sie die Fahne durchlesen, können Sie das nachvollziehen - ist bei den über neunzig Artikeln im Grossen und Ganzen dem Bundesrat gefolgt. Einige Abänderungen sind erfolgt, das ist ganz normal, das ist ja die Aufgabe einer Kommission; über diese werden wir heute abstimmen können, wenn wir die Vorlage nicht zurückweisen.

Bei zwei Artikeln - das möchte ich hier klar und deutlich sagen, sie sind vorher von Herrn Hassler schon erwähnt worden - hat die Kommission tatsächlich vielleicht etwas übers Ziel hinausgeschossen und hat damit die Baumeister, habe ich gemerkt, und den Gewerbeverband, aus dem ich eigentlich stamme, verärgert. Nur muss man dann auch ehrlich sein: Die Anträge, die hier zur Diskussion stehen, und ganz konkret der Invaliditätsgrad, den wir in der Kommission beschlossen haben, beruhen auf Aussagen beziehungsweise Vorschlägen, die ganz genau aus diesen beiden Verbänden gekommen sind. Es tut schon etwas weh, heute zu hören, dass wir übers Ziel hinausgeschossen seien, wenn - man kann das in den Vernehmlassungen nachlesen - vor drei Jahren genau das gefordert wurde. Nun, aufgrund falscher Signale sind wir also in zwei Punkten übers Ziel hinausgeschossen, das mag sein. Das kann aber nicht der Grund sein, diese Vorlage zurückzuweisen.

Nochmals: Die Rückweisungsanträge sind sehr unterschiedlich und stehen sich in ihren Auswirkungen quasi diametral entgegen. Wir haben in der FDP-Liberalen Fraktion gestern nochmals eingehend über diese Revision gesprochen. Wir empfehlen Ihnen die Ablehnung der beiden Rückweisungsanträge.

Wir haben aber auch zwei Einzelpunkte, nämlich die beiden Bestimmungen, die hier mehrfach besprochen worden sind, ausdiskutiert, ausgemehrt. Wir sind einstimmig bereit, bei den beiden heiklen Artikeln, nämlich beim höchstversicherten Verdienst einerseits - das ist Artikel 15 Absatz 3 - der Minderheit II, d. h. dem Bundesrat, und beim Invaliditätsgrad andererseits - das ist Artikel 18 Absatz 1 - der Minderheit, d. h. auch hier dem Bundesrat, zu folgen. Ich erkläre das hier in aller Form. Wir haben das in der Fraktion ausgemehrt, einstimmig und ohne Gegenstimme. Wir wollen also in diesen beiden Hauptpunkten, die offenbar Stein des Anstosses gewesen sind, der Minderheit II - bei Artikel 15 Absatz 3 - bzw. der Minderheit - bei Artikel 18 Absatz 1 - zustimmen. Das wäre dann genau das, was auch der Bundesrat in seiner Weisheit schon im Mai 2008 vorgeschlagen hat.

Ich glaube, man kann Wogen auch wieder glätten. Wir müssen eine Diskussion führen. Wir müssen doch darüber entscheiden, wie wir das UVG revidieren wollen. Es sind im Grunde genommen zwei heikle Bestimmungen. Bei beiden sind wir seitens der FDP-Liberalen Fraktion diskussionsbereit und wollen der Minderheit entgegenkommen. Das ist Grund genug, um beide Rückweisungsanträge abzulehnen.