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Killer Hans · Nationalrat · 2010-09-22

Killer Hans · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2010-09-22

Wortprotokoll

Wir haben vor ziemlich genau zwei Jahren mit unserer Motion die Sistierung des Inkrafttretens des Stromversorgungsgesetzes beantragt; dies im Umfeld von sich nach der erfolgten Teilliberalisierung scheinbar unkontrolliert entwickelnden Strompreisen. Das Parlament forderte zu jenem Zeitpunkt vom Bundesrat in seltener Einigkeit, es seien Korrekturen an den Grundlagen der Elektrizitätspreisbasis vorzunehmen. Unsere Motion hat diese Absichten unterstützt. Wir haben von einem klassischen Fehlstart in das Zeitalter der Strommarktöffnung gesprochen, davon, dass im Strombereich für Grosskunden kein Markt existiere und dass für Konsumenten ausser massiven Kostensteigerungen nichts zu spüren sei. Wir haben damals reklamiert, dass die Voraussetzungen für die Inkraftsetzung des Stromversorgungsgesetzes nicht gegeben seien, weil die Kontrollbehörden noch nicht genügend dotiert seien und damit die Rahmenbedingungen des Systems noch fehlten. Wir glauben auch kaum, dass das Stromversorgungsgesetz eine Mehrheit gefunden hätte, wenn sich die Verteuerung des Strompreises bereits damals abgezeichnet hätte oder wenn man von einer solchen Verteuerung hätte ausgehen müssen.

Der Bundesrat hat nun mit einer Änderung der Stromversorgungsverordnung bewirkt, dass die Erhöhung der Strompreise um sage und schreibe bis zu 40 Prozent reduziert wird. Dies allein zeigt doch eigentlich, dass das System zum vorgesehenen Zeitpunkt der Einführung nicht ausgereift war. Die Mitglieder unserer Fraktion haben bereits bei der Beratung des Stromversorgungsgesetzes vor Preiserhöhungen gemahnt. Von SVP-Seite wurden Bedenken bezüglich preistreibender Entwicklungen angemeldet.

Nun sind seither auch sehr ernstzunehmende Klagen von Grossbezügern laut geworden, und die Gerichte hatten sich mit solchen Reklamationen wegen Preisaufschlägen zu befassen. Die Situation hat sich noch nicht endgültig beruhigt, zu viel muss sich im Bereich der Strompreissystematik noch beweisen. Zu unsicher sind die Entwicklungen im Netzbereich, bei den Systemdienstleistungen und bei den Produktionskosten. Zwar sind seit der Einreichung der Motion zwei Jahre vergangen, und auch die ablehnende Antwort des Bundesrates liegt bereits eineinhalb Jahre zurück. Aber die Strommarktöffnung ist immer noch eine Baustelle.

Wir bitten Sie aus diesen Gründen, unsere Motion anzunehmen.