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Simoneschi-Cortesi Chiara · Nationalrat · 2009-06-11

Simoneschi-Cortesi Chiara · Nationalrat · Tessin · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-06-11

Wortprotokoll

Meyer Lorenz, Präsident des Bundesgerichtes: Ich statte Ihnen heute gleichsam meinen Antrittsbesuch ab und möchte Ihnen bei dieser Gelegenheit zunächst bestens für die Wahl zum Bundesgerichtspräsidenten im letzten Dezember danken.

Ich habe seither wiederholt betonen können, dass ich mich für ein Bundesgericht einsetzen will, das einerseits die ihm von der Verfassung zugeordneten Aufgaben vollumfänglich und verantwortungsbewusst wahrnimmt, das andererseits - und das ist nicht minder wichtig - aber auch die Aufgaben der anderen Verfassungsorgane, insbesondere diejenigen des Parlamentes, beachtet und respektiert. Wir wollen Ihnen ohne Verfassungsauftrag nicht in die Gesetzgebung hineinreden, und wir gehen davon aus, dass Sie nicht unsere Urteile machen wollen. Dabei gibt es natürlich Schnittstellen. So gehört die Oberaufsicht über die Justiz insgesamt zu Ihren verfassungsmässigen Aufgaben. Das ist richtig so.

Ich freue mich, heute in Ihrem Rat den Geschäftsbericht des Bundesgerichtes, der auch diejenigen des Bundesstrafgerichtes und des Bundesverwaltungsgerichtes umfasst, vertreten zu dürfen. Frau Eichenberger und Frau Glauser haben Ihnen soeben die Genehmigung des Geschäftsberichtes beantragt. Ich danke der Geschäftsprüfungskommission für die einlässliche und auch kompetente Prüfung und bin mit den Ausführungen von Frau Eichenberger und Frau Glauser einverstanden, und zwar in jedem einzelnen Punkt. Ich möchte aus meiner Sicht drei Punkte hervorheben: erstens die [PAGE 1211] Geschäftslast, zweitens die Aufsicht und Oberaufsicht, drittens die Sprachverwirrung innerhalb der eidgenössischen Justiz.

1. Zur Geschäftslast und zur Fallerledigung: Alle drei eidgenössischen Gerichte sind meines Erachtens insgesamt gut unterwegs; das ist das Wichtigste. Die Geschäftslast ist am Bundesgericht im vergangenen Jahr insgesamt unverändert hoch geblieben; Frau Eichenberger hat darauf hingewiesen. Das Bundesgericht hält aber mit den Eingängen Schritt und kann die Fälle im Grossen und Ganzen zeit- und auch sachgerecht erledigen. Gelegentlich fehlt allerdings die Zeit, um Grundsatzfälle in der erforderlichen Tiefe behandeln zu können.

Das Bundesverwaltungsgericht hat von seinen Vorgängerorganisationen ziemlich grosse Rückstände übernehmen müssen; es konnte aber im vergangenen Jahr mehr Fälle erledigen, als eingegangen sind, sodass die Rückstände auch dort abnehmen. Das Bundesstrafgericht konnte als einziges der drei eidgenössischen Gerichte mit den Eingängen nicht mithalten. Das Parlament hat deshalb im letzten Jahr die Richterzahl angehoben, und dies sollte die nötige Entlastung bringen.

2. Zur Aufsicht und zur Oberaufsicht: Mit dem neuen Bundesgerichtsgesetz hat das Parlament vor zwei Jahren dem Bundesgericht die Aufsicht über die beiden erstinstanzlichen Gerichte übertragen. Alle Beteiligten, also sowohl die Beaufsichtigten als auch das Bundesgericht und die Oberaufsichtsbehörde, haben sich in der ersten Zeit mit dem Finden ihrer Rolle in diesem Drei- oder Vieleck schwergetan; das hat zu Reibungsverlusten geführt. Auch das Bundesgericht hatte am Anfang angenehmere Aufgaben als die Aufsicht. Es gibt deshalb heute eine politische Tendenz, die Aufsicht durch das Bundesgericht bereits wieder abzuschaffen und alle eidgenössischen Gerichte direkt dem Parlament zu unterstellen.

Wir haben inzwischen aber alle dazugelernt, und die Reibungsverluste nehmen ab. Die Verwaltungskommission des Bundesgerichtes ist zum Schluss gekommen, dass die administrative Aufsicht des Bundesgerichtes über die erstinstanzlichen Gerichte und die Oberaufsicht des Parlamentes über die Justiz insgesamt aus staatspolitischen Gründen richtig ist; auch darauf haben die Rapporteurinnen bereits hingewiesen. Es ist nach unserer Auffassung richtig, dass die Probleme und die Interessen der Justiz zunächst beim Bundesgericht gebündelt werden und nur mehr das Wesentlichste ins Parlament hineingetragen wird. Man muss sehen: Es gibt insgesamt mehr als 110 Richter, die pro Jahr mehr als 17 000 Urteile produzieren. Bei solchen Zahlen gibt es immer irgendwo Probleme, die aufsichtsrechtlich relevant sein können. Wir fragen uns, ob das Parlament nicht Wichtigeres oder jedenfalls gemäss seiner Aufgabe Adäquateres zu tun hat, als sich um all diese Probleme zu kümmern.

3. Zur Sprachverwirrung: Wie bereits Frau Eichenberger und auch Frau Glauser festgestellt haben, werden wegen der sehr ähnlichen Namen das Bundesstrafgericht, das Bundesverwaltungsgericht, "das Bundesgericht" und "die Bundesgerichte" verwechselt. Es gibt Bundesgerichte in Luzern, in Lausanne, in Bern, in St. Gallen, in Bellinzona, und man weiss nicht so recht, wo welches Gericht hingehört. Das ist zwar nicht weltbewegend, aber die Bürgerinnen und Bürger haben Anspruch auf einigermassen klare Verhältnisse bei der Namensgebung in der Justiz. Ein günstiger Zeitpunkt für eine Klärung wäre die Behandlung des Strafbehördenorganisationsgesetzes, welches in nächster Zeit ansteht.

Pour terminer, je me rallie aux conclusions des deux rapporteures et je forme mes voeux pour que les bonnes relations perdurent, s'améliorent et s'affinent toujours plus.