Füglistaller Lieni · Nationalrat · 2009-06-11
Füglistaller Lieni · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2009-06-11
Wortprotokoll
Namens der SVP-Fraktion bitte ich Sie, der Mehrheit zuzustimmen und am Beschluss des Nationalrates festzuhalten. Die Fassung des Ständerates wird bekanntlich damit begründet, dass man in diesem Artikel keine Redundanzen wolle, also keine Dinge, welche bereits anderswo als Grundsätze in der Verfassung festgehalten seien. Sie seien in diesem Artikel nicht zu wiederholen, eine Wiederholung würde nicht nur zu einer Aufblähung der Verfassung führen, sondern würde auch diese Grundsätze relativieren.
Wir können dieser Argumentation nicht folgen, da ja auch der Schutz der Würde und Persönlichkeit des Menschen in der Verfassung mehrfach erwähnt wird. Der Entwurf des Bundesrates zeigt eigentlich die ganze zu lösende Problematik bestens auf: Es ist eine Balance zwischen dem Schutz der Würde und Persönlichkeit des Menschen einerseits und der Forschungsfreiheit andererseits zu finden. Hinzu kommen die beiden wichtigen Hinweise auf die Bedeutung der Forschung für Gesundheit und Gesellschaft. Das ist unserer Meinung nach schlüssig, und die Formulierung ist auch leicht verständlich, was auf Verfassungsstufe, auch im Hinblick auf die Volksabstimmung, von vorrangiger Bedeutung ist. [PAGE 1213]
Ich darf Sie deshalb bitten, am Beschluss des Nationalrates festzuhalten und den Beschluss des Ständerates erneut abzulehnen.