Graf Maya · Nationalrat · 2009-06-11
Graf Maya · Nationalrat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2009-06-11
Wortprotokoll
Mit dem Antrag der Minderheit möchten wir Ihnen, dem Nationalrat, beantragen, in Absatz 1 dem Ständerat zu folgen und seine Formulierung über den Zweck der neuen Verfassungsbestimmung zu übernehmen.
Der Ständerat erwähnt die Forschungsfreiheit in Absatz 1 nicht explizit. Er lässt auch den völlig unbestimmten Begriff der Gesundheit weg. Es ist zu bemerken, dass er dies jetzt im Differenzbereinigungsverfahren bereits zum zweiten Mal tut. Warum schlägt der Ständerat diese Formulierung vor, und warum beantragt Ihnen die Minderheit, ihm zu folgen? Die Forschungsfreiheit ist in Artikel 20 der Bundesverfassung verankert und somit ein Grundrecht. In den Artikeln 118 bis 120 unserer Bundesverfassung regeln wir dagegen in verschiedenen anderen Bereichen den Schutz von Menschenwürde und Persönlichkeitsrechten. Diese sind also eigentliche Schutzartikel. Der neue Bundesverfassungsartikel über die Forschung am Menschen soll sich hier einreihen und klar als Schutzartikel gelten und nicht bereits eine Abwägung zwischen der Forschungsfreiheit einerseits und dem Schutz der Menschenwürde und der Persönlichkeitsrechte andererseits machen. Gerade auf Verfassungsstufe müssen wir genaue Aussagen machen, was wir regeln wollen.
Herr Bürgi, der Präsident der WBK-SR, begründete es im Ständerat wie folgt: "Die Frage, ob die Forschungsfreiheit erwähnt wird, ist nicht von materiellem Gehalt. Es geht vielmehr darum, was verfassungsrechtlich klar und korrekt ist. Aus unserer Sicht" - also aus Sicht der WBK-SR - "können diesbezüglich keinerlei Zweifel bestehen. Es geht nicht an, dass ein in der Verfassung erwähntes Grundrecht in einem anderen Verfassungsartikel nochmals speziell erwähnt wird. Wir würden damit ein Ungleichgewicht gegenüber anderen Grundrechten herstellen."
Aus diesen klaren und einsichtigen Gründen beantragt Ihnen die Minderheit, dem Ständerat zu folgen und damit die letzte Differenz auszuräumen. Damit, so hat uns Herr Bundesrat Couchepin versichert, könnte auch der Bundesrat leben.