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Leuthard Doris · Bundesrat · 2009-06-11

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2009-06-11

Wortprotokoll

Wir haben ja bereits die Eintretensdebatte ausführlich geführt und die Argumente auf den Tisch gelegt, und die Minderheit vertritt ja nichts anderes, als die Initiative zur Annahme zu empfehlen. Deshalb möchte ich nicht alle Argumente wiederholen, sondern einfach [PAGE 1230] Folgendes in Erinnerung rufen: Wir hatten seit der parlamentarischen Initiative 99.467 des heutigen Ständerates Dick Marty aus dem Jahre 1999 eine grosse Entwicklung im Bereiche des Tierschutzes. Als Folge auch der damaligen Diskussionen gibt es im Zivilgesetzbuch den Grundsatzartikel, dass Tiere keine Sachen sind. Tiere sind Lebewesen mit Empfindungen und entsprechend werden das Wohlergehen und die Würde des Tieres geschützt. Im Tierschutzgesetz, das jetzt in Kraft ist, ist der Stellenwert des Tierschutzes klar erhöht, und die Idee ist, dass auch ein Tier, und zwar sowohl Haustiere wie Nutztiere, einen respektvollen Umgang erheischt.

Dies ist auch für den Bundesrat ein Grundsatz. Wir sind einverstanden mit dem Anliegen der Initiative, dass das Misshandeln von Tieren nicht zu dulden ist; dass man, auch im Rahmen der Strafverfolgung, diese Übergriffe nicht leichtnehmen darf. Und wir tun das auch nicht. Man kann sich darüber streiten, ob die Bussen respektive die ausgefällten Strafen hoch genug sind. Das ist aber eine Frage, die Sie mit diesem Verfassungsartikel nicht beeinflussen, denn sie ist Sache der zuständigen Justizbehörden. Man kann auch diskutieren, ob es eine grosse Dunkelziffer gibt. Die gibt es mit Sicherheit, vor allem im Bereiche der Haustiere, wo Übergriffe schwer feststellbar sind.

Alles in allem setzt der Bundesrat vor allem auf die neue Strafprozessordnung, die ein einheitliches Verfahren für die ganze Schweiz ermöglicht und voraussichtlich ab dem 1. Januar 2011 in Kraft sein wird. Gemäss dieser neuen Strafprozessordnung, nochmals, können die Kantone einen Staatsanwalt oder eine Staatsanwältin bestimmen, der oder die sich auf diese Tierschutzfälle konzentriert, sie untersucht und Anklage erhebt. Die Kantone können auch, wenn sie das wünschen, eine kantonale Behörde bestimmen, die die Interessen geschädigter Tiere im Verfahren des Strafprozesses wahrnimmt. Die Instrumente sind da, aber wir wollen die Frage in der Kompetenz der Kantone belassen.

Wir bitten Sie daher, wie schon erwähnt, der Mehrheit der Kommission zu folgen und die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen.