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Fehr Mario · Nationalrat · 2009-06-11

Fehr Mario · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-06-11

Wortprotokoll

Die SP-Fraktion unterstützt diese Volksinitiative. Es wurde in der Debatte wierderholt gesagt, dass die grundsätzlichen Zielsetzungen des Tierschutzgesetzes und der entsprechenden Verordnungen vom ganzen Rat mitgetragen werden. Heute geht es darum, ob wir einen wirksamen Vollzug sicherstellen wollen oder nicht. Ich glaube, die Beispiele aus dem Kanton Aargau, dem Kanton St. Gallen und dem Kanton Zürich zeigen sehr eindrücklich, dass dort, wo wirklich ein Vollzugswille besteht, dieser Vollzug der Tierschutzgesetzgebung auch besser gewährleistet werden kann.

Wir bedauern es ausserordentlich, dass die Mehrheit der vorberatenden Kommission und auch die Mehrheit des Rates in der Vergangenheit nicht bereit waren, im Rahmen der Strafprozessordnung oder der Tierschutzgesetzgebung eine sinnvolle Regelung zu gewährleisten, und dass deshalb diese Volksinitiative und die Verankerung auf Verfassungsebene die einzige Möglichkeit darstellt, die den engagierten Befürworterinnen und Befürwortern des Tierschutzes geblieben ist.

Tierschutzanwälte gewährleisten dreierlei: Sie stellen erstens sicher, dass der Vollzug besser ist. Zweitens gewährleisten sie, dass auch schon präventiv mehr getan wird, dass eben Übergriffe, Verletzungen der Tierschutzgesetzgebung gar nicht erst passieren. Drittens glauben wir, dass sie den Anliegen des Tierschutzes in der breiten Bevölkerung auch vom Bewusstsein her zum Durchbruch verhelfen. Wenn Sie mit dem Tierschutz Ernst machen wollen, müssen Sie den Vollzug sicherstellen. Diese Volksinitiative bietet Ihnen Gelegenheit dazu.

Ich bitte Sie im Namen der sozialdemokratischen Fraktion, diese Volksinitiative zu unterstützen.

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