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Keller-Sutter Karin · Ständerat · 2015-06-09

Keller-Sutter Karin · Ständerat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2015-06-09

Wortprotokoll

Nationalrat Feller verlangt bekanntlich mit seiner Motion, dass der Bundesrat beauftragt wird, die notwendigen Massnahmen zu treffen, um die Ausgleichsfonds AHV/IV/EO dem Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen zu unterstellen. Die SGK Ihres Rates beantragt Ihnen einstimmig, die Motion anzunehmen. Der Nationalrat hat die Motion am 26. September 2014 diskussionslos und ohne Gegenstimme angenommen. Auch der Bundesrat beantragt Ihnen die Annahme der Motion, da er daran ist, das Ausgleichsfondsgesetz zu überarbeiten. Der Entwurf für die Vernehmlassung wird in den nächsten Wochen bereit sein.

Kurz, obwohl das Anliegen unbestritten ist: Wie begründet es der Motionär? Warum ist die Kommission zum Ergebnis gelangt, dass die Stossrichtung stimmt? Der Motionär begründet sein Anliegen damit, dass die Gesetzgebung über das öffentliche Beschaffungswesen insbesondere den wirtschaftlichen Einsatz der öffentlichen Mittel bezweckt und auch die Gleichbehandlung aller externen Anbieterinnen und Anbieter sicherstellen soll. Die Ausgleichsfonds AHV/IV/EO sind für die zentrale Geld- und Vermögensverwaltung der drei Versicherungen zuständig. Das Gesamtvermögen dieser Fonds beläuft sich auf 32,2 Milliarden Franken. Dass diese öffentlichen Vermögenswerte wirtschaftlich und effizient verwaltet werden sollen, liegt dabei auf der Hand. Es besteht deshalb auch kein Grund, die Ausgleichsfonds AHV/IV/EO nicht der Gesetzgebung über das öffentliche Beschaffungswesen zu unterstellen. Diese wird unter anderem bereits auf die allgemeine Bundesverwaltung, die Eidgenössischen Technischen Hochschulen und ihre Forschungsanstalten sowie auf verschiedene, vom Bundesrat bezeichnete Organisationen des öffentlichen oder privaten Rechts angewendet.

Die Kommission unterstützt das Anliegen des Motionärs und war auch etwas überrascht zu sehen, dass in diesem Bereich offensichtlich eine relativ dürftige Rechtslage besteht und dass es auch Lücken gibt. Die Kommission begrüsst auch, dass der Bundesrat bereits an der Umsetzung auf Gesetzesebene arbeitet. Die Unterstellung der Ausgleichsfonds AHV/IV/EO unter das Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen kann auch zur Vertrauensbildung in der [PAGE 461] Öffentlichkeit beitragen. Wir haben ja unlängst in der Verwaltung auch Skandale erlebt, wo das öffentliche Beschaffungswesen eben umgangen wurde und wo Aufträge über grössere Beträge auch freihändig vergeben wurden.

Es ist aus Sicht der Kommission aber generell wünschenswert und auch sinnvoll, wenn die Rechtsgrundlage der Ausgleichsfonds überprüft wird. Es wurde in der Kommission aber auch darauf hingewiesen, dass die Frage des öffentlichen Beschaffungswesens im Zusammenhang mit den Ausgleichsfonds auch immer wieder in der Finanzdelegation ein Thema war und dass insgesamt die Kontrolltätigkeit des Parlamentes gegenüber diesen Fonds verstärkt werden sollte, wenn der Bundesrat ohnehin die Gesetzgebung überarbeitet.

Das Anliegen war wie gesagt unbestritten, und ich möchte Sie, im Einvernehmen mit dem Bundesrat und dem Nationalrat, einladen, der Motion zuzustimmen.

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