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Gutzwiller Felix · Ständerat · 2015-06-09

Gutzwiller Felix · Ständerat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2015-06-09

Wortprotokoll

Ich muss gestehen, dass ich auch zur Mehrheit gehöre. Seit wir uns mit diesem Gegenstand beschäftigen, bin ich aber zumindest etwas skeptisch geworden, ob wir nicht etwas schnell entschieden haben. Sicherlich ist ein Verbot, das haben die Kolleginnen und Kollegen ausgeführt, nicht unbedingt das ideale Instrument. Ich bin allerdings nicht mehr ganz sicher, ob wir uns einfach, wie es jetzt viele Vorredner und Vorrednerinnen erwähnt haben, darauf verlassen können, dass uns die Zollstatistik hier weiterhilft.

Es wurde deutlich gesagt, es gebe keinen Import von Haifischflossen in die Schweiz. Ich habe mich seitdem ein bisschen umgesehen, und da gibt es schon ein paar merkwürdige Dinge. Ich erwähne ein Produkt vom Dornhai, das sich Schillerlocken nennt. Ich weiss jetzt nicht, unter welcher Rubrik Schillerlocken in der schweizerischen Zollstatistik geführt werden. Es sind keine Flossen, sondern gehäutete Bauchlappen des Dornhais. Der Dornhai ist im Übrigen durch Überfischung bedroht und wird in der Roten Liste gefährdeter Arten geführt. Diese Schillerlocken können sie in Delikatessengeschäften in der Schweiz ohne Weiteres kaufen; das ist auch legal. Die gleichen Schillerlocken - übrigens benannt nach Schiller, weil sie im Paket so schön gelockt sind - werden zum Beispiel auch als See-Aal geführt. In der Zollstatistik erscheint dabei "See-Aal", was kaum als Haifischprodukt identifiziert wird. Zudem hat sogar der Zuständige in der Kommission gesagt, dass es nicht erfasst werden könne, wenn Haifischflossen in Form von Fischsuppe importiert werden.

Mit anderen Worten: In der Zeit seit der Behandlung in der Kommission ist mein Gefühl zumindest nicht besser geworden, dass es hier wirklich kein Problem gibt und dass wir uns einfach aufgrund des Hinweises auf die Zollstatistik, die hier nichts meldet, beruhigen können. Das heisst für mich nicht, dass wir nun unsere Position ändern sollten. Aber ich würde doch sehr gerne den Verantwortlichen mitgeben, dass man aus dieser Sache zumindest den Schluss ziehen sollte, genauer hinzusehen, allenfalls die verschiedenen Rubriken an Bezeichnungen - von "Schillerlocken" bis zu "See-Aal" - wirklich einmal detaillierter zu analysieren. Denn offensichtlich gibt es eben doch einen Markt. Ich glaube auch, dass dem mit einem generellen Verbot kaum beizukommen ist. Aber das Problem ist nicht einfach inexistent, wie wir das vielleicht etwas leichtfertig geglaubt haben.

Der langen Rede kurzer Sinn: Ein Verbot ist wohl nicht tauglich. Ich würde aber darum bitten, dass man die Zollstatistik und ihre Nomenklatur doch einmal ernsthaft überprüft, um sicherzustellen, dass entsprechende Produkte nicht unter Decknamen, teils poetisch verzierenden wie dem genannten, in die Schweiz gelangen können.