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AB 184663

Egerszegi-Obrist Christine · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2015-06-09

Wortprotokoll

Am 17. Dezember 2013 wurde die Volksinitiative "AHV plus: für eine starke AHV" des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes mit den nötigen Unterschriften - mit 111 683 gültigen Unterschriften - eingereicht. Die Initiative will die Altersrenten für alle Rentnerinnen und Rentner um 10 Prozent erhöhen. Die Erhöhung soll als Zuschlag auf allen Altersrenten ausbezahlt werden.

Mit dieser Volksinitiative befasste sich die SGK an ihren Sitzungen vom 10. Februar und 26. März dieses Jahres. Zunächst hörte sie eine Delegation des Initiativkomitees an. Diese legte in ihrer Begründung der Initiative dar, dass sie damit die AHV in der Altersvorsorge stärken wolle, denn die überwiegende Mehrheit der heutigen und zukünftigen Rentnerinnen und Rentner wäre mit einem solchen Rentenzuschlag um 200 Franken pro Monat bessergestellt; bei Ehepaaren wären es 350 Franken. Sie zeigte auf, dass dieser Zuschlag auf die Altersrenten keine Veränderung der Rentenformel mit sich brächte. Damit gebe es auch keinen Eingriff in die Höhe der IV oder der beruflichen Vorsorge.

Sie rechtfertigte diese Besserstellung mit dem Rückstand der AHV-Renten gegenüber den Löhnen, die in den vergangenen Jahren öfter angepasst worden seien. Gerade in einer Zeit, in der die Renten aus der zweiten Säule so stark unter Druck seien und tiefere Umwandlungssätze gefordert würden, sei diese Initiative für Bezügerinnen und Bezüger wichtiger denn je. Den finanziellen Mehrbedarf wollen die Initianten über Lohnbeiträge aufbringen, über eine nationale Erbschaftssteuer und über die vollen Anteile aus den Tabak-, Alkohol- und Mehrwertsteuererträgen, die heute teilweise in die Bundeskasse fliessen.

Die Diskussion in der SGK brauchte nicht sehr lange geführt zu werden. Denn die Forderung der Initiantinnen und Initianten war klar: ein 10-prozentiger Zuschlag auf alle Altersrenten, unabhängig von der Dicke des Portemonnaies der Bezügerinnen und Bezüger.

Zurzeit befasst sich die SGK intensiv mit der Altersreform 2020. Da geht es darum, wie wir die Altersrenten bei einer stetig steigenden Zahl von Rentnerinnen und Rentnern finanziell für die nächste Generation sichern können, ohne das heutige Leistungsniveau senken zu müssen. Bereits diese Stabilisierung der AHV konfrontiert uns mit einer beträchtlichen finanziellen Herausforderung. Deshalb fand die grosse Mehrheit der SGK, dass ein Zuschlag von 10 Prozent auf sämtlichen Altersrenten, wie es diese Volksinitiative verlangt, völlig quer in der Landschaft stehe. Für die meisten, die einen solchen Zuschlag wirklich brauchen könnten, gäbe es als Folge der Einkommenserhöhung eine entsprechende Senkung der Ergänzungsleistungen, sodass sie den Mehrwert gar nicht spüren würden. 12 Prozent der Altersrentnerinnen und -rentner würden die Ergänzungsleistungen sogar ganz verlieren. Für diese wäre die finanzielle Situation sogar noch schlechter als vorher, weil Ergänzungsleistungen steuerbefreit sind. Auf der anderen Seite wäre es widersinnig, die Altersrenten für Gutbetuchte um 200 Franken pro Monat zu erhöhen, währenddem wir in der Kommission alle finanziellen Möglichkeiten durchforsten, um das heutige Rentenniveau auch in Zukunft halten zu können.

Der zusätzliche finanzielle Mehrbedarf, der für die Umsetzung dieser Volksinitiative nötig wäre, läge immerhin zwischen 5 und 6 Milliarden Franken pro Jahr. Diese wären [PAGE 443] gemäss den Übergangsbestimmungen der Initiative spätestens ab Beginn des zweiten Kalenderjahres nach der Annahme der Initiative, also bereits 2018, fällig. Das wäre für die Finanzierung der AHV eine grosse zusätzliche Belastung, da hier zusätzliche Leistungen eingeführt würden, ohne dass die notwendigen Mittel dann vorhanden sein werden. Die Initianten geben zwar eine Auswahl an Geldquellen vor: eine Erhöhung der Lohnbeiträge, eine nationale Erbschaftssteuer und die vollen Anteile aus den Tabak-, Alkohol- und Mehrwertsteuererträgen, die heute teilweise in die Bundeskasse fliessen. Diese sind aber alle weder beschlossen noch einfach ab 2018 verfügbar. Ausserdem wird es, wie es die Arbeit an der Altersreform 2020 zeigt, auch zusätzliche finanzielle Mittel zur Stabilisierung der AHV ab 2030 brauchen. Diese über Volksentscheide zu erhalten braucht schon viel Überzeugungskraft.

So sah die grosse Mehrheit der SGK, dass ein 10-prozentiger Zuschlag auf die Altersrenten zwar ein durchaus positives Zeichen für die Bezügerinnen und Bezüger wäre; es sprechen aber zu viele gewichtige Gründe dagegen. Die SGK beantragt Ihnen deshalb wie der Bundesrat, die Volksinitiative "AHV plus: für eine starke AHV" ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen.

Die Kommission stellte sich noch die Frage, ob wir die Volksinitiative gemeinsam mit der Vorlage 14.088, Altersvorsorge 2020, behandeln oder ob wir sie unabhängig davon in den Rat bringen sollten. Die Meinung einer grossen Mehrheit der SGK dazu war klar: Wir müssen bei der Beratung der Altersvorsorge 2020 abschätzen können, wie die zukünftigen Eckwerte sind, insbesondere auch, welche zusätzlichen Mittel wir dafür einsetzen müssen. Deshalb wollten wir den Entscheid zu dieser Volksinitiative nicht vertagen. Wir legen Ihnen die Volksinitiative "AHV plus: für eine starke AHV" nach Abschluss ihrer Beratung in der SGK bereits in dieser Session vor, und zwar bewusst ohne direkten Gegenvorschlag, weil wir ja das ganze Dossier Altersvorsorge auf dem Tisch haben und dort die entsprechenden Entscheide fällen werden.

In diesem Sinne schlägt Ihnen die SGK mit 9 zu 4 Stimmen vor, diese Volksinitiative zur Ablehnung zu empfehlen.

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