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Luginbühl Werner · Ständerat · 2015-06-09

Luginbühl Werner · Ständerat · Bern · Fraktion BD · 2015-06-09

Wortprotokoll

Die Folgen der demografischen Veränderungen in Westeuropa in den nächsten Jahren sind massiv, die daraus resultierenden Herausforderungen für die Altersvorsorge gewaltig. Das ist nicht nur in der Schweiz so, sondern in sehr vielen westlichen Ländern.

Vielerorts werden einschneidende Massnahmen ergriffen. Dänemark beispielsweise erhöht das Rentenalter bis 2027 von 65 auf 67 Jahre und bindet es ab diesem Zeitpunkt an die Lebenserwartung. Das führt nach heutigen Berechnungen dazu, dass die Dänen im Jahr 2045 ein Rentenalter von 71 Jahren haben werden. Deutschland seinerseits hat beschlossen, das Rentenalter bis 2029 auf 67 Jahre zu erhöhen.

Wie präsentiert sich die Situation in der Schweiz, und was tun wir? In der Schweiz kamen im Jahr 2010 auf einen Rentner noch 3,5 Erwerbstätige. Im Jahr 2050 werden es noch 1,9 sein, also noch rund die Hälfte davon. Die Lebenserwartung hat sich deutlich erhöht. Schweizer Männer beziehen im Durchschnitt 19 Jahre lang Rente. 1948, bei der Einführung der AHV, war dies noch während gut 12 Jahren der Fall. Bei den Frauen ist die Lebenserwartung ab Eintritt ins Rentenalter sogar von 14 auf 22 Jahre gestiegen. Aller Voraussicht nach wird diese Tendenz anhalten.

Die Generationenbilanz der AHV zeigt uns, dass unter der heutigen Gesetzgebung alle heute lebenden Jahrgänge Nettoempfänger sind. Das heisst, es werden allen heute lebenden Jahrgängen für die Zukunft mehr Leistungen versprochen, als ihnen im Gegenzug an Zahlungsverpflichtungen auferlegt wird. Der Fehlbetrag beträgt bei einem heute Geborenen rund 35 000 Franken über das ganze Leben gesehen, bei einem 65-Jährigen sind es noch 5000 Franken. Das Reformprojekt Altersvorsorge 2020 vermag die Finanzierungslücke zwar zu halbieren, von einer vollständigen Deckung der Lücke sind wir aber nach wie vor meilenweit entfernt. Zudem - das müssen wir uns eingestehen - wird die Sanierung mehrheitlich den jungen, den künftigen Generationen aufgebürdet.

In dieser angespannten Situation liegt die Initiative "AHV plus" auf unserem Tisch. Sie hätte zur Folge, dass die Ausgaben je nach Zeitpunkt um weitere 4 bis 5,5 Milliarden Franken steigen würden. Damit würden noch mehr Lasten an die künftigen Generationen verschoben. Die Lage der AHV würde sich gegenüber der geschilderten Situation zusätzlich verschlechtern, und die Finanzierungslücke, die man mit der Altersvorsorge 2020 etwas verkleinern möchte, würde sich wieder öffnen.

Wir wissen, dass einmal gewährte Leistungen nicht mehr zurückgenommen werden können; das wissen auch die Initianten. Sie wollen kurz vor der Beratung der Altersvorsorge 2020 neue Fakten schaffen. Die Reform Altersvorsorge 2020 sieht keine Erhöhung des Rentenalters über 65 Jahre hinaus vor. Sie hat zum Ziel, das Leistungsniveau der ersten und der zweiten Säule zu halten. Gestützt auf die demografische Entwicklung, gestützt auf alle Zahlen und Fakten, die wir heute kennen, wissen wir eigentlich, dass auch dieses Ziel zu hoch gesteckt ist. Eigentlich wissen wir, dass es unsere Verantwortung gegenüber künftigen Generationen gebieten würde, einschneidendere Massnahmen zu ergreifen, auch Erhöhungen des Rentenalters. Weil wir fürchten, dass wir im Volk keine Mehrheit für das eigentlich Notwendige finden, orientieren wir uns am Machbaren - dies im Wissen, dass wir damit eigentlich Nichtaufschiebbares aufschieben. Wir sind etwas ratlos, wie wir selber oder unsere Nachfolgerinnen und Nachfolger dereinst in diesen Räten und später im Volk die notwendigen Mehrheiten für die Bewältigung des Aufgeschobenen finden sollen. Was wir in dieser Situation meiner Auffassung nach ganz sicher nicht tun können, ist, neue Fakten zu schaffen, welche die Situation verschlimmern und die Aufgabe für unsere Nachfolger noch zusätzlich erschweren. Das wäre nach meiner Meinung schlicht nicht zu verantworten.

Ich bitte Sie daher, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen.