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AB 184679

Egerszegi-Obrist Christine · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2015-06-09

Wortprotokoll

Ich finde, wir sollten nicht so schnell das Pferd wechseln. Die Argumentation von Kollege Eder hat etwas für sich, aber es gibt für mich einen Punkt, der mich stutzig macht: Damit - das sehen wir, wenn wir den Text des Beschlusses des Nationalrates anschauen - öffnen wir den Kantonen die Möglichkeit, dass nicht nur Gesundheitsfachpersonen zu diesen Daten Zugang haben, sondern auch öffentliche Einrichtungen, Einrichtungen, denen von einem Kanton oder von einer Gemeinde die Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe übertragen wird. Bevor ich dem zustimmen könnte, müsste ich wissen: Sind das z. B. die Steuerämter? Das sind öffentliche Einrichtungen. Wer alles kann denn auf kantonaler Ebene Zugriff [PAGE 437] auf diese Daten haben? Als Patientin oder Patient möchte ich nicht, dass so viele Zugriff haben.

Wenn wir hier eine Differenz schaffen, kann man das in aller Ruhe nochmals abklären. Deshalb werde ich an der Kommissionsfassung festhalten; ausser der Bundesrat kann mich davon überzeugen, dass wirklich nur der Kreis der Gesundheitsfachleute Zugriff auf diese Daten hat.

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