Bruderer Wyss Pascale · Ständerat · 2015-06-09
Bruderer Wyss Pascale · Ständerat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-06-09
Wortprotokoll
Herr Eder kommt zum Schluss, wir müssten diese Ergänzung annehmen, wie sie uns der Nationalrat vorschlage. Ich denke nicht, dass wir das tun müssen, aber wir können es tun. Wir sollten vielleicht noch einmal überlegen, ob wir es auch tun sollen. Ich glaube, wir haben uns diese Frage in der Kommission zu wenig stark gestellt, oder wir haben uns vorschnell von Fragen der Verfassungskonformität beeindrucken lassen.
Die Kommissionssprecherin und -Präsidentin hat absolut korrekt wiedergegeben, wie die Diskussion in der Kommission gelaufen ist. Ich erinnere mich gut daran und weiss, dass wir die Fragen inhaltlicher Natur und die Fragen der vereinheitlichten Umsetzung am Ende kaum diskutiert haben, weil eben, wie gesagt, eine juristische Stellungnahme vorlag, die aufzeigt, dass Verfassungsfragen aufgeworfen werden.
Heute liegt ein Antrag Eder vor, der die inhaltlichen Fragen, die politischen Fragen, die damit verbunden sind, noch einmal aufwirft. Ich komme bei der Beantwortung dieser Fragen für mich zum Schluss, dass ich dem Antrag Eder folgen werde. Ich möchte Ihnen aus folgenden Gründen empfehlen, das auch zu tun. Ich muss aber etwas vorausschicken, Herr Eder: Die klare Haltung der Kantone, wie Sie sagen, der Gesundheitsdirektoren und Gesundheitsdirektorinnen, lag uns nicht vor. Wir kannten sie in der Kommissionsdebatte nicht. Das hat jetzt geändert, im Hinblick auf diese Sitzung und im Hinblick auf Ihren Antrag. Ich finde, die GDK hat gute Argumente, und das ist auch einer der Gründe, warum ich diese Ergänzung des Nationalrates jetzt so annehmen werde.
Bei mir sind es, in einer Abwägung, drei Punkte, die mich dazu bringen, obwohl die Kommission anders oder nicht entschieden hat, für den Beschluss des Nationalrates zu stimmen. Da ist zum einen die Frage der Verfassungskonformität. Juristisch kann man sich wirklich auf den Standpunkt stellen, dass man aus Rücksicht auf die Verfassungskonformität davon absieht, die Rechtsgrundlage auf Bundesebene zu schaffen. Wir müssen aber sagen: Wir ritzen mit dieser Vorlage die Verfassungskonformität sowieso ein bisschen - aus guten Gründen, wie ich finde. Denn es spricht vieles dafür, für dieses elektronische Patientendossier eine möglichst klare Grundlage auf Bundesebene zu schaffen. Hier kann man in einer juristischen und politischen Abwägung durchaus zum Schluss kommen, dass diese Ergänzung in Artikel 3 berechtigt ist.
Der zweite Punkt betrifft den Aufwand für die Kantone. Hier bin ich sehr froh um die Stellungnahme der GDK, welche uns aufzeigt, dass wir mit dieser Ergänzung in Artikel 3 die Basis für eine einfachere Umsetzung schaffen, auch für eine einheitlichere Umsetzung und damit vielleicht auch für eine raschere Umsetzung. Ich glaube nicht, dass der Legiferierungsbedarf für die Kantone ganz wegfällt, zumindest nicht in allen Kantonen. Aber es ist ein Punkt mehr, der auf Bundesebene geklärt werden kann. Das spricht auch dafür, hier diese Vereinfachungsmöglichkeit zu schaffen.
Der dritte Punkt: Wir befinden uns in der Differenzbereinigung. Wo wir können, sollten wir die Differenzen beseitigen. Ich glaube, dass wir hier in Artikel 3 die Möglichkeit dazu packen sollten.
Das sind die Gründe, warum ich, obwohl wir in der Kommission keine Abstimmung darüber durchgeführt haben, hier mit Herrn Eder stimmen werde und Ihnen empfehle, den Antrag Eder anzunehmen.