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Wenger Rico · Ständerat · 2001-12-04

Wenger Rico · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2001-12-04

Wortprotokoll

Das Übereinkommen zur Errichtung der Europäischen Freihandelsassoziation (Efta) wurde in Stockholm am 4. Januar 1960 als rein wirtschaftspolitische Alternative zu den Vorläufern des heutigen EU-Vertrages unterzeichnet. Es regelt die Beziehungen zwischen den Efta-Mitgliedstaaten. 1995 sind drei der vier verbliebenen Efta-Mitgliedstaaten - Island, Liechtenstein und Norwegen - dem Europäischen Wirtschaftsraum beigetreten. 1999 hat die Schweiz sieben sektorielle Abkommen mit der Europäischen Union unterzeichnet. Im Sinne von Gleichbehandlung und Gegenseitigkeit hatte der Bundesrat bereits während der Verhandlungen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union klar gemacht, dass die Ergebnisse der Verhandlungen mit der Europäischen Union auch auf die Efta/EWR-Staaten ausgedehnt werden sollten. Die Verhandlungen zwischen den Efta-Staaten wurden am 21. Juni 2001 in Vaduz abgeschlossen und das Abkommen auf Ministerebene unterzeichnet; Änderungen am Abkommen durch das Parlament sind nicht möglich.

Vom Abkommen ausgenommen ist der Forschungsbereich, da es im Efta-Raum keine zu den EU-Programmen analoge Programme gibt. Das Übereinkommen ist in gewissen Bereichen auch die Basis etwa für die Aushandlung von Freihandelsbeziehungen zwischen den Efta-Staaten und Drittstaaten, welche nicht Mitglieder der EU sind. Neu in das Abkommen einbezogen werden auch Dienstleistungen, der Kapitalverkehr und der Schutz des geistigen Eigentums; neu werden die Konformitätsbewertungen gegenseitig anerkannt. Der gegenseitige Zugang zu den Märkten der Efta-Staaten geht über die WTO-Standards hinaus. Im Landwirtschaftsbereich sind Regelungen restriktiver als in den Abkommen mit der EU, da Norwegen Widerstand leistete; immerhin können jährlich 50 Tonnen mehr Käse nach Norwegen exportiert werden. Neu wird für den Efta-Raum auch die Personenfreizügigkeit entsprechend dem bilateralen Abkommen eingeführt. Schliesslich entsprechen auch die Bestimmungen über den Luft- und Landverkehr dem diesbezüglichen sektoriellen Abkommen mit der EU; beim Landverkehr wird ein Quotensystem eingeführt.

Das neue Efta-Übereinkommen trägt den Bedürfnissen der Schweiz in Bezug auf die internationalen Wirtschaftsbeziehungen Rechnung; die Efta ist nach wie vor ein wichtiger Pfeiler der Schweizer Aussenwirtschaftspolitik. Die Förderung des Handels und der Exportwirtschaft ist eine zentrale Voraussetzung für den Wirtschaftsstandort Schweiz. Deshalb sind die im Vertragswerk neu geregelten Anpassungen und Erweiterungen von hoher Wichtigkeit für unser Land. Unser Land lässt sich die Mitwirkung gegen zehn Millionen Franken pro Jahr kosten. Obwohl stets darauf zu achten ist, dass die Verwaltung sich in Grenzen hält, handelt es sich um gut angelegtes Geld, denn die Efta umfasst vier der reichsten Staaten Europas, deren Gewicht gegenüber der EU, insbesondere mit Blick auf die Verhandlungsposition im gemeinsamen Auftritt, von Bedeutung ist.

Namens der einstimmigen Aussenpolitischen Kommission empfehle ich Ihnen, das Übereinkommen zu ratifizieren.