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Kessler Margrit · Nationalrat · 2014-09-10

Kessler Margrit · Nationalrat · St. Gallen · Grünliberale Fraktion · 2014-09-10

Wortprotokoll

Das Medizinalberufegesetz ist ein wichtiges Gesetz für die Qualität der Leistungserbringer und für die Patientensicherheit, die mir sehr am Herzen liegt. Neu lässt das Gesetz zu, dass auch Offizinapotheker medizinische Leistungen erbringen dürfen. Sie können Grippeimpfungen, Blutentnahmen vornehmen, einfache Erkrankungen behandeln. Diese medizinischen Leistungen helfen, die Hausärzte zu entlasten. Voraussetzung ist eine angepasste obligatorische Aus- und Weiterbildung. Die Patientensicherheit muss auch in Zukunft gewährleistet bleiben. Unter diesen Bedingungen unterstützen die Grünliberalen diese Erweiterung.

Neu wird bei der Registrierung von ausländischen Diplomen die Koppelung an die Bedingung des Beherrschens einer Landessprache sein. Immer öfter beklagen sich Patientinnen und Patienten bei SPO Patientenschutz, dass sie in den Spitälern, z. B. in Zürich, von Ärzten behandelt werden, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind. Eine nierentransplantierte Patientin beklagte sich, dass der nachbehandelnde Arzt, ein Amerikaner, nur Englisch sprach und wegen der sprachlichen Hürde Missverständnisse entstanden. Nur weil sie einer Verordnung nicht traute und ihren Hausarzt aufsuchte, konnten die lebensbedrohlichen Folgen der falschen Verordnung verhindert werden. In Amerika werden Ärzte nur zugelassen, wenn sie die geprüften sprachlichen Voraussetzungen im Interesse der Patientensicherheit mitbringen. Dieses Recht muss unseren Patienten ebenso zugestanden werden. Auch unsere Nachbarländer kennen die Nachprüfung der Landessprache. Ausgeschlossen sind die Ärzte, die in der Forschung oder in der Industrie arbeiten.

Die Grünliberalen werden bei Artikel 33a die Mehrheit unterstützen.

Ein besonderer Dank geht an die Kommission: Sie haben mit Artikel 40h die Rechtsgrundlage dafür geschaffen, dass alle Personen mit einem universitären Medizinalberuf, die mit Patienten arbeiten, eine obligatorische Haftpflichtversicherung vorweisen müssen. Sie haben eine wichtige rechtliche Lücke geschlossen. In Zukunft sind auch Zahnärzte und Psychiater, die nur 90 Tage in der Schweiz arbeiten, verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung vorzuweisen. Dank dieser Rechtsgrundlage können ausländische Zahnärzte, wenn sie unsorgfältig gearbeitet haben und nach 90 Tagen ins Ausland in die Anonymität verschwinden, eben doch zur Verantwortung gezogen werden. Patientinnen und Patienten werden Ihnen für diese Änderung dankbar sein.

Ein weiteres Problem wird mit den Artikeln 51 Absatz 2 und 52 Absatz 1bis behoben. Alle Ärzte, die mit den Patientinnen und Patienten arbeiten, müssen sich im Register eintragen lassen. Es darf nicht sein, dass der nachfolgende Arbeitgeber über Disziplinarverfahren aus arbeitsrechtlichen Gründen nichts erfährt. So entzog sich ein pädophil veranlagter Arzt der psychiatrischen Therapie, kündigte die Stelle und erhielt in einem anderen Kanton eine neue Anstellung. Der neue Arbeitgeber weiss nichts von dieser Veranlagung. Dieses Register gibt wichtige Hinweise auf [PAGE 1401] Disziplinarmassnahmen oder forensische Abklärungen. Über eine gewisse Zeit werden sie dem Arbeitgeber zugänglich gemacht. Diese gesetzlichen Änderungen werden einen bedeutenden Beitrag zur Patientensicherheit leisten.

Die Grünliberalen werden diese wichtigen Gesetzesänderungen unterstützen.