Gilli Yvonne · Nationalrat · 2014-09-10
Gilli Yvonne · Nationalrat · St. Gallen · Grüne Fraktion · 2014-09-10
Wortprotokoll
Das Eintreten auf die Revision des Medizinalberufegesetzes ist unbestritten. Es braucht begriffliche Anpassungen und Präzisierungen, weil sich die Zeiten ändern und Gesetze immer wieder auch im Kontext von nationalen und internationalen Entwicklungen zu interpretieren sind und weil die politischen Schwerpunkte sich verändert haben.
Es gab eine Volksabstimmung zur Förderung der Komplementärmedizin, welche mit grosser Mehrheit angenommen wurde. Teil der Umsetzung dieser Initiative ist es, dass Ärzte, Tierärzte und Apotheker in Zukunft Grundkenntnisse der Komplementärmedizin erwerben. Der Erwerb dieser Grundkenntnisse an Universitäten unterstützt die Erreichung einer hohen Qualität innerhalb der komplementärmedizinischen Versorgung und fördert die integrative Behandlung, das heisst die Zusammenarbeit zwischen Fachpersonen der Schulmedizin und solchen der Komplementärmedizin. Beide Anliegen sind unbestritten und können im Rahmen dieser Revision umgesetzt werden.
Ebenfalls unbestritten ist die Stärkung der Hausarztmedizin. Auch da gilt es, den Volkswillen umzusetzen und den Mangel an Hausärztinnen und Hausärzten wirksam zu bekämpfen. Im Medizinalberufegesetz muss deshalb die Hausarztmedizin als Schwerpunkt der ärztlichen Grundversorgung gestärkt werden.
Auch möglichst vollständige Register sind im Sinn der Erhaltung der hohen Qualität in der Gesundheitsversorgung, damit überprüfbar und garantiert bleibt, dass ein Arzt, der in der Schweiz arbeitet, auch über die entsprechende berufliche Ausbildung verfügt, die gleichwertig sein muss wie die Studiengänge in der Schweiz - auch Ihnen sind die medialen Geschichten zu den sogenannt falschen Ärzten bekannt.
Im Zug des vermehrten Bedarfs an ausländischen Ärzten, die in die Schweiz arbeiten kommen, wird auch deren Sprachkompetenz immer wichtiger. Behandelnde ausländische Ärzte müssen zwingend genügend Kenntnisse haben, um mit den Patienten der entsprechenden Sprachregionen in der Muttersprache differenziert kommunizieren zu können. Sie brauchen diese Sprachkenntnisse auch in der Kommunikation mit anderen Fachkollegen.
Ebenso wichtig für die Sicherheit der Patienten ist, dass der Informationsfluss über die Institutionen und die Kantonsgrenzen hinaus gewährleistet ist, wenn gegen einen Arzt ein Disziplinarverfahren eingeleitet wurde. Es ist ein Fall bekannt, bei dem ein in einem Spital angestellter Arzt Kinderpornografie konsumiert hatte. Es war schwierig, die Informationen in Bezug auf Disziplinarmassnahmen, zu denen es gekommen war, an die nächsten Institutionen, an denen dieser Arzt angestellt war, weiterzuleiten. Das soll aber in Zukunft zur Sicherheit der Patientinnen und Patienten klar und strukturiert möglich sein.
Alle diese Kernanliegen sind im Grundsatz unbestritten. Wir bitten Sie deshalb, auf das Gesetz einzutreten, und wir werden uns zu einzelnen Punkten in der Detaildebatte nochmals äussern.