Lexipedia

Weibel Thomas · Nationalrat · 2014-09-10

Weibel Thomas · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2014-09-10

Wortprotokoll

Die parlamentarische Initiative will die Funktion der Wohlfahrtsfonds erhalten, damit diese weiterhin Not- und Härtefälle von einzelnen Arbeitnehmenden - damit sind sowohl die aktuellen wie auch ehemalige Arbeitnehmende gemeint - sowie von Hinterbliebenen abfedern können; sie sollen die rasche Sanierung der eigenen Pensionskasse ermöglichen und allenfalls notwendige Restrukturierungen abfedern können. Die parlamentarische Initiative will mit einer Reduktion der gesetzlichen Auflagen verhindern, dass die patronalen Wohlfahrtsfonds wegen eines zu engen regulatorischen Korsetts immer mehr verschwinden.

Patronale Wohlfahrtsfonds sind Vorsorgestiftungen, die von Arbeitgebern freiwillig alimentiert werden und Arbeitnehmenden in Not- und Härtefällen Leistungen nach Ermessen ausrichten. "Nach Ermessen" bedeutet aber nicht, dass dies willkürlich geschehen kann. Dass das Ausrichten der Leistungen angemessen erfolgen muss und nicht einzelne [PAGE 1426] Gruppen im Betrieb bevorteilt oder gar ausgeschlossen werden dürfen, ist selbstverständlich. Wohlfahrtsfonds können aber auch dazu dienen, die Arbeitgeberbeitragsreserven zu äufnen und Unterdeckungen in den Pensionskassen abzubauen.

Die patronalen Wohlfahrtsfonds in der Schweiz verwalten Vermögen von über 16 Milliarden Franken. Artikel 89a des Schweizerischen Zivilgesetzbuches führt die Bestimmungen des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge auf, die für die Personalfürsorgestiftungen gelten. Diese sind auch für die Wohlfahrtsfonds anwendbar. Deren Besonderheiten werden aber so nur ungenügend berücksichtigt, was einer Überreglementierung entspricht und zu einem unverhältnismässig grossen administrativen Aufwand für diese Fonds führt.

Die SGK hat sich unter Einbezug einer Subkommission intensiv mit der Gesetzgebung auseinandergesetzt. Die Gesetzesvorlage wurde in eine Vernehmlassung gegeben und dort allgemein als sehr gut gewertet und wohlwollend aufgenommen. Mit der Vorlage werden die Probleme bezüglich einer Teilliquidation und die Probleme der Auflagen der Verwaltung bezüglich der Vermögensverwaltung der Wohlfahrtsfonds gelöst. In der gestrigen frühmorgendlichen Sitzung der SGK wurden insbesondere die Bedenken des Bundesrates bezüglich Vereinbarkeit mit dem Fatca-Abkommen nochmals diskutiert. Die Fragen konnten nicht abschliessend beantwortet werden. Aber wir Grünliberalen setzen hier auf den Ständerat, wir gehen davon aus, dass dieser sich als Zweitrat mit dieser Problematik vertieft auseinandersetzen wird und auch vertiefte Abklärungen vornehmen wird.

Die Kommission stimmte in der Gesamtabstimmung dem Erlassentwurf und dem Bericht geschlossen zu. Wir Grünliberalen stehen zu dieser von der Kommission erarbeiteten Lösung, treten auf die Vorlage ein und unterstützen die Kommissionsmehrheit.