Schneeberger Daniela · Nationalrat · 2014-09-10
Schneeberger Daniela · Nationalrat · Basel-Landschaft · FDP-Liberale Fraktion · 2014-09-10
Wortprotokoll
Ich lege hier noch meine Interessenbindung offen: Ich bin seit März dieses Jahres Präsidentin des Verbandes Patronfonds. Namens der FDP-Liberalen Fraktion bitte ich Sie, bei Artikel 89a Absatz 7 Ziffer 1 der Minderheit Pezzatti und im Übrigen der Mehrheit zu folgen.
Die vor mehr als drei Jahren eingereichte parlamentarische Initiative unseres ehemaligen Fraktionskollegen Pelli hat zum Ziel, dass die eigentliche Funktion der Wohlfahrtsfonds erhalten bleibt, gestärkt wird und nicht durch administrative Auflagen und regulatorische Bestimmungen erheblich infrage gestellt wird. Wohlfahrtsfonds sollen dann zum Tragen kommen, wenn Arbeitnehmer in Notlagen und Härtefällen oder bei betrieblichen Restrukturierungen zusätzliche Unterstützung benötigen. Diese Fonds finanzieren zum Beispiel vorzeitige Pensionierungen, oder ihre Mittel werden bei Stellenabbaumassnahmen und im Falle von Kurzarbeitsperioden eingesetzt, um die Auswirkungen solcher Situationen für die Arbeitnehmenden zusätzlich abzufedern.
Diese Fonds, die von den Arbeitgebern auf freiwilliger Basis eingerichtet und von ihnen auch selbst, also ohne Arbeitnehmerbeiträge, dotiert werden, stellen eine patronale Ergänzung zu den gesetzlich vorgeschriebenen Vorsorgeeinrichtungen dar. Die Einrichtung von Wohlfahrtsfonds beruht ausschliesslich auf der Privatinitiative und der sozialen Verantwortung der Arbeitgeber. Es ist deshalb auch richtig, dass Gestaltungs- und Freiräume zugestanden werden und keine absolute Gleichsetzung mit den obligatorischen Vorsorgeeinrichtungen stattfindet. Obwohl diese Wohlfahrtsfonds nicht mit Personalfürsorgestiftungen im engeren Sinn gleichzusetzen sind, gelten heute auch hier die BVG- und die BVV-2-Bestimmungen. Das geltende regulatorische Korsett engt diese Wohlfahrtsfonds immer mehr ein. Das hat leider dazu geführt, dass bereits viele Betriebe solche Fonds liquidieren mussten oder nicht mehr bereit sind, weiterhin Mittel in diese freiwilligen Fonds einzuschiessen und sie zu erhalten.
Der Rat sollte auch berücksichtigen, dass diese Wohlfahrtsfonds in unserem Vorsorgesystem eine gewisse historische Bedeutung haben. Sie haben schon vor dem BVG-Obligatorium existiert, und es wäre sozialpolitisch äusserst fragwürdig, wenn wir die Weiterführung dieser sinnvollen freiwilligen Einrichtungen gefährden würden.
Es ist nach wie vor richtig und notwendig, dass auch Wohlfahrtsfonds vonseiten des Staates beaufsichtigt werden. Daran ändert die Kommission nichts. Vielmehr hat sie das bisher geltende Regulativ entschlackt und auf den wirklich nötigen, den Fonds angemessenen und dem freiwilligen Unternehmerengagement zumutbaren Umfang reduziert.
Nun will der Bundesrat eine Ergänzung zur Transparenz und eine Präzisierung bei den Bedingungen für die Steuerbefreiung. Diese Anträge wurden von der SGK erst gestern noch einmal behandelt. Es handelt sich dabei nicht um neue Voraussetzungen, sondern um Punkte, die in der vorberatenden Subkommission wie auch in der SGK selber bereits ausführlich diskutiert und grossmehrheitlich abgelehnt worden waren. Bei den geforderten Anpassungen wird der Zweck von Wohlfahrtsfonds verkannt. Gerade die administrativen Erleichterungen, z. B. in der Rechnungslegung, und die Bedingungen für die Steuerbefreiung sind elementar, um den Fortbestand der Wohlfahrtsfonds zu sichern.
Die SGK hat diverse Anhörungen durchgeführt und in grosser Arbeit eine praxistaugliche und gute Lösung erarbeitet. Der Gesetzentwurf ist ausserdem sehr breit abgestützt. Er entspricht der Praxis und berücksichtigt auch die Belange vieler kleiner Wohlfahrtsfonds. Die FDP-Liberale Fraktion will, dass mit der vorliegenden Reform die unternehmerische Eigenverantwortung und der Gemeinsinn in den Betrieben gefördert werden. Diese Reform soll die Arbeitgeber zur Erhaltung und vor allem auch wieder zur Einrichtung von für die Arbeitnehmer wertvollen Wohlfahrtsfonds ermutigen.
Wir bitten Sie deshalb, der Kommission zu folgen und damit die längst fälligen Korrekturen vorzunehmen.