Borer Roland F. · Nationalrat · 2014-09-10
Borer Roland F. · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-09-10
Wortprotokoll
Am 17. Juni 2011 reichte Nationalrat Fulvio Pelli die parlamentarische Initiative 11.457, "Stärkung der Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen", ein, welche eine Reform von Artikel 89bis [PAGE 1423] ZGB in der Hinsicht anstrebt, dass weniger Bestimmungen des BVG und der BVV 2 auf Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen angewendet werden. In der 1. BVG-Revision wurden die Wohlfahrtsfonds nicht mitberücksichtigt, was zu einer unbeabsichtigten Ausweitung der auf sie anwendbaren Normen durch die entsprechenden Verweise im ZGB auf das BVG führte. Ziel der parlamentarischen Initiative Pelli war es, die Funktion der Wohlfahrtsfonds zu erhalten, damit diese auch in Zukunft bei Not- und Härtefällen den Arbeitnehmenden und Hinterbliebenen helfen können oder eine rasche Sanierung der eigenen Pensionskasse ermöglichen. Allenfalls können mit diesen auch Restrukturierungen abgefedert werden.
Am 13. Januar 2012 prüfte die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates die parlamentarische Initiative vor und beschloss mit 17 zu 0 Stimmen bei 5 Enthaltungen, ihr Folge zu geben. Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, in einem Bericht zuhanden der Kommission im Detail zu prüfen, welche Bestimmungen von Artikel 89bis Absatz 6 ZGB auf die patronalen Wohlfahrtsfonds sinnvollerweise anwendbar und welche ungeeignet sind. Die SGK-SR stimmte dem Beschluss ihrer Schwesterkommission an der Sitzung vom 22. Mai 2012 einstimmig zu.
Die Zahl der Wohlfahrtsfonds ist seit einiger Zeit konstant rückgängig: 1992 gab es über 8000 Wohlfahrtsfonds, kurz nach der Jahrtausendwende noch 5000 und 2010 nur noch 2631. Das gesamte Vermögen der Wohlfahrtsfonds belief sich 2010 auf 16,8 Milliarden Franken, 2002 hatte dieses Vermögen noch 24 Milliarden Franken betragen.
An ihrer Sitzung vom 29. Juni 2012 entschied die SGK-NR, die Erarbeitung eines Erlassentwurfes zur parlamentarischen Initiative der Subkommission BVG zu übertragen. In einer ersten Sitzung am 24. August 2012 beschloss die Subkommission BVG, auf der Grundlage des vom Bundesamt für Sozialversicherungen verfassten Berichtes weiterzuarbeiten. Am 26. Oktober 2012 führte sie Anhörungen mit Vertretern aus der Privatwirtschaft, einer kantonalen AHV-Ausgleichskasse, des Schweizerischen Pensionskassenverbands, des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes sowie einer Revisionsgesellschaft durch. Die Subkommission BVG führte weiter an ihrer Sitzung vom 17. Dezember 2012 die Diskussion betreffend das Kernanliegen der parlamentarischen Initiative, die Deregulierung von Artikel 89bis Absatz 6 ZGB hinsichtlich Ermessensleistungen von patronalen Wohlfahrtsfonds, fort. Auf der Basis der detaillierten Regelungsvorschläge des Bundesamtes für Sozialversicherungen einigte sie sich dann auf einen bereinigten Gesetzentwurf.
An ihrer Sitzung vom 24. Mai 2013 stimmte die SGK-NR dem Entwurf einstimmig - ich wiederhole: einstimmig - zu und beschloss, den Vorentwurf bis zum 18. Oktober 2013 in eine Vernehmlassung zu schicken. Auf der Grundlage der Antworten der Vernehmlassungsteilnehmer, welche im Grundsatz alle positiv ausfielen, diskutierte die Subkommission BVG am 9. April 2014 mögliche neue Anträge. Aufgrund der Resultate der Vernehmlassung beschränkte sich die Subkommission auf geringfügige Anpassungen.
Die SGK-NR nahm am 26. Mai 2014 den Bericht über die Vernehmlassungsergebnisse zur Kenntnis und folgte den Anträgen ihrer Subkommission. In der Gesamtabstimmung nahm sie den Erlassentwurf einstimmig an und leitete ihn zusammen mit diesem Bericht an den Nationalrat und an den Bundesrat zur Stellungnahme.
In seiner Stellungnahme vom 20. August hiess der Bundesrat den Entwurf der Kommission gut, da er die geltende Rechtsunsicherheit beseitigt und die Bemühungen der Arbeitgeber zum Erhalt der Wohlfahrtsfonds unterstützt. Der Bundesrat schlug jedoch zusätzlich vor, den Grundsatz der Transparenz bezüglich der Rechnungslegungs- und Verwaltungskosten auch auf die Arbeitgeberfonds anzuwenden. Ferner müssen nach Ansicht des Bundesrates auch die Rahmenbedingungen für die Steuerbefreiung dieser Fonds präzisiert werden, um eine missbräuchliche Verwendung für andere Zwecke als Vorsorgezwecke auszuschliessen.
An der Sitzung der SGK-NR gestern Morgen wurde der Entwurf der SGK-NR mit den Ergänzungen und Anträgen des Bundesrates vom 20. August von der Kommission ein vorläufig letztes Mal diskutiert. Das Ergebnis liegt Ihnen in der Fahne mit den entsprechenden Ergänzungen nun vor.
Die Kommission bittet Sie einstimmig, auf die Vorlage einzutreten.
Die Kommissionsmehrheit gibt zu bedenken, dass der Nationalrat in diesem Geschäft Erstrat ist. An der Sitzung von gestern Morgen konnten verständlicherweise nicht alle neueingebrachten Überlegungen abschliessend und umfassend geklärt werden. Dies gilt insbesondere für die von Bundesrat und Verwaltung vorgebrachten Argumente, die Vorlage sei unter Umständen ohne die eingebrachten Ergänzungen problematisch bezüglich des Bundesgesetzes über die Umsetzung des Fatca-Abkommens zwischen der Schweiz und den Vereinigten Staaten. Die SGK-SR und der Zweitrat werden im Folgenden Zeit haben, die noch notwendigen Abklärungen zu machen.
Die Kommission bittet Sie, auf die Vorlage einzutreten.