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Bieri Peter · Ständerat · 2001-12-05

Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-12-05

Wortprotokoll

Ich habe in der WBK die Argumente, wie sie jetzt Herr Schmid Carlo vorgebracht hat, ebenfalls vorgebracht. Wir waren zu zweit, die dieser Vorlage nicht zugestimmt haben. Wir haben sie dann zwar nicht abgelehnt oder einen Nichteintretensantrag gestellt, weil wir es in dieser schwierigen Situation, in der zwei Räte die Sache fast gleichzeitig behandeln, ebenfalls nicht opportun fanden, hier quasi jemandem einen Knüppel zwischen die Beine zu werfen.

Trotzdem erlaube ich mir nun, da dieser Nichteintretensantrag gestellt ist, meine Überlegungen vor dem Plenum nochmals darzulegen.

Zuerst etwas Geschichte: im Jahre 1894 beschloss die Bundesversammlung, die Erstellung einer Schulwandkarte zu finanzieren und diese den Schulen unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Im Jahre 1989, also 95 Jahre danach, ist dieser Bundesbeschluss aufgehoben worden. Der damalige Sprecher der Finanzkommission und ehemalige St. Galler Erziehungsdirektor, unser geschätzter früherer Kollege Ernst Rüesch, hat im Rat dargelegt, weshalb dieser 95-jährige, etwas anachronistisch daherkommende Subventionsbeschluss aufgehoben werden könne: "Erst mit diesem Bundesbeschluss konnte man durchsetzen, dass die armen Schulgemeinden auch zu einer Schulwandkarte kamen." Er fährt dann weiter: "Heute sind die Verhältnisse [PAGE 883] selbstverständlich ganz anders. Durch den innerkantonalen Finanzausgleich können in allen Kantonen alle Gemeinden ohne Rücksicht auf die Finanzkraft zur nötigen Grundausbildung ihrer Schulen kommen." Übrigens ist interessant, dass der Direktor des Bundesamtes für Bildung und Wissenschaft bis zum Jahre 1989 mit dieser Aufgabe persönlich konfrontiert war und es jeweils an ihm lag, die zurückgesandten alten Karten zu vernichten.

Nun, das ist etwas Geschichte. Wie gesagt, habe ich bereits in der Kommission dargelegt, weshalb ich der Überzeugung bin, dass wir diese Übung, die 1894 in anderer Form gestartet wurde, hier nicht wiederholen sollten. Ich bin auch der festen Überzeugung, dass Informationstechnologie in der Schule an sich eine gute Sache ist. Ich bin selber in der Bildung tätig und versuche, diese neuen Technologien im Unterricht einzubetten. Ich warne aber etwas davor, in allzu blinder Euphorie zu glauben, die Informatik würde unser Volksschulwesen geradezu revolutionieren und sei das A und O jeglichen Bildungsfortschritts. Ich betrachte das Projekt jedoch von seinem Grundsatz her als gute Idee. Es ist eine begrüssenswerte Zielsetzung, dass wir allen Schülerinnen und Schülern auf der Volksschulstufe die Möglichkeit verschaffen, sich in geeigneter Form mit Hilfe der modernen Kommunikationstechnologien Wissen zu erarbeiten.

Meine Kritik richtet sich primär dagegen, dass - wie auch Herr Schmid gesagt hat - hier der Bund aktiv werden soll. Auch mit Artikel 62 der neuen Bundesverfassung haben wir das Volksschulwesen ganz eindeutig in den Kompetenzbereich der Kantone gelegt. Was der Bund zu regeln hat, ist dort in Absatz 2 geregelt. Es sind dies das Schulobligatorium, die Unentgeltlichkeit des Unterrichts an öffentlichen Schulen und der Schuljahresbeginn. Die Kantone haben denn auch in der Vergangenheit, angeführt vor allem durch die KDK und in Schulfragen durch die EDK, immer wieder mit grösster Beharrlichkeit auf diese Autonomie gepocht. Wir haben hier in der Ständekammer dieser Grundabsicht stets Rechnung getragen, so etwa in der letzten Session, als wir die Motion Zbinden, "Gesamtschweizerische Volksschulreform", exakt aufgrund dieser Überlegungen ohne Diskussion abgelehnt haben.

Man kann bei dieser Informatikvorlage anführen, dass es sich dabei nur um eine Mit- oder Anschubfinanzierung und nicht um Mitbestimmung handelt. Das stimmt zwar, hingegen widerspricht das klar dem Prinzip des neuen Finanzausgleichs im Hinblick auf die Erkenntnis der dringend notwendigen Aufgabenentflechtung; Herr Schmid hat es gesagt. Auch der neue Finanzausgleich sieht im Volksschulbereich keine neue Aufgabenverteilung vor. Das führt mich zur Einsicht, dass die ICT-Vorlage als Public-Private-Partnership-Projekt (PPP) zwischen den Kantonen, allenfalls vertreten durch die EDK, und der Privatwirtschaft zu organisieren ist. Ich habe auch von mehreren Erziehungsdirektoren gehört, dass sie durchaus bereit seien, dieses Projekt selber zu finanzieren, wenn dem Grundsatz der Aufgabenteilung in diesem Fall nachgelebt werde. Da bin ich über die Aussage, die EDK sei einstimmig dafür, gelegentlich etwas erstaunt; ich meinerseits habe offenbar mit anderen Erziehungsdirektoren gesprochen.

Da von der privaten Seite her die Swisscom sicher die Hauptpartnerin dieses PPP-Projektes ist, dürfte es diesem schweizerischen Unternehmen und auch den übrigen, in der Schweiz gut integrierten Unternehmen nicht schwerfallen, unseren föderativen Aufbau zu verstehen und unter Federführung der EDK ein gemeinsames Projekt zu realisieren.

Bei der Budgetdebatte haben wir uns wiederholt den Vorwurf gefallen lassen müssen, wir würden eine inkohärente Gesetzgebungs- und Budgetpolitik betreiben. Machen wir nicht gerade hier wiederum einen solchen Fehler? Wir haben letzte Woche darüber diskutiert, ob wir beim Budget die Verpflichtungskredite für die Hochschulen erhöhen sollen. Ich habe Verständnis für die Probleme der Hochschulen. Ich habe denn auch als WBK-Präsident signalisiert, dass wir die anstehenden Probleme der Bildung auf tertiärer Stufe in unserer Kommission angehen müssen. Aber ich habe Mühe einzusehen, dass sich der Bund in einen traditionellen Verantwortungsbereich der Kantone einmischt oder hier zumindest mitmischt, zumal von verschiedenen kantonalen Erziehungsdirektoren signalisiert wurde, dass sie das Projekt auch selber finanzieren könnten.

Meine Äusserung erfolgt aufgrund der Überlegungen zur Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen und ist keine Geringachtung der Informatikbildung in der Volksschule. Gerade weil die Kantone zutiefst darauf bedacht sind, das Volksschulwesen als ihre ureigene Sache zu betrachten, sollten wir sie darin nicht stören und ihnen diese auch tel quel so belassen.

Das Abseitsstehen des Bundes ist auch verantwortbar, weil die Kantone ihrerseits im gleichen Zeitraum einen weit erheblicheren Betrag - Sie haben es gehört - investieren werden. Einem Projekt der Kantone - zusammen mit der Privatwirtschaft unter Federführung der EDK - sollte unseres Erachtens auch dann Erfolg beschieden sein, wenn der Bund sich dabei nicht beteiligt.

Ein Mitmachen des Bundes in einem traditionellen Hoheitsbereich der Kantone hat dann auch dazu geführt, dass sowohl die Finanzkommissionen als auch die Kommissionen für Wissenschaft, Bildung und Kultur bezüglich Verteilung der Gelder und bezüglich des Controllings verschiedene Fragen gestellt haben. Vielleicht haben gewisse Bildungsvertreter der Kantone etwas zu wenig bedacht, dass sie die "Bundesgeister", die sie riefen, dereinst nicht mehr loswerden.

Ich würde es aufgrund dieser grundsätzlichen Überlegungen vorziehen, wenn der Bund sich im Bildungsbereich auf seine Kernaufgaben beschränken würde. 100 Millionen Franken dort einzusetzen, kommt letztlich auch wieder den Kantonen zugute, sind sie es doch, die im tertiären Bereich bei mangelnder Bundesfinanzierung einspringen müssen.

Aus all diesen Gründen werde ich heute dem Nichteintretensantrag Schmid Carlo zustimmen.