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Stadler Hansruedi · Ständerat · 2001-12-05

Stadler Hansruedi · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-12-05

Wortprotokoll

Auch ich bin für Eintreten auf diese Vorlage. Ich erlaube mir dazu folgende Bemerkungen: Die Bedeutung der Informations- und Kommunikationstechnologien ist unbestritten, sie sind Schlüsseltechnologien. Dazu bedarf es keiner langen Erläuterungen.

Warum engagiert sich der Bund überhaupt in diesem Bereich? Es gibt eine Strategie des Bundesrates aus dem Jahr 1998 für eine Informationsgesellschaft in der Schweiz. In diesem Zusammenhang wurden erstens die Gebiete mit dem dringendsten Handlungsbedarf aufgezeigt und zweitens die Grundsätze und die wichtigsten Massnahmen bezeichnet. Bei den Massnahmen wurde eine breit angelegte Bildungsoffensive postuliert. Die Vorlage, die heute unterbreitet wird, liegt somit ganz klar auf der Linie dieser Strategie des Bundesrates.

Es ist richtig, dass auch der Bund dieses Thema aufgreift. Ich erinnere Sie daran, dass über alle Parteigrenzen hinweg in dieser Sache x Vorstösse in diesem Haus deponiert wurden. Die Anwendung der neuen Informations- und Kommunikationstechnologien in den Schulen ist natürlich für die Kantone seit Jahren eine grosse Herausforderung. Es gibt viele Projekte in den Kantonen. Es gibt in der Schweiz aber bezüglich des Entwicklungsstandes erhebliche Unterschiede zwischen den verschiedenen Gebieten. Diese resultieren zum Teil auch aus der mangelnden Koordination auf nationaler Ebene. Handlungsbedarf zeigt sich zum Teil deshalb gerade auch unter dem Gesichtspunkt der Chancengleichheit.

Heute gibt es auch sehr gute Beispiele für die Zusammenarbeit zwischen den Kantonen und dem Bund. Die Schweizerische Fachstelle für Informationstechnologien im Bildungsbereich ist für mich eines dieser guten Beispiele. Ebenso sind in der vor einem Jahr ins Leben gerufenen Task Force ICT und Bildung neben der Erziehungsdirektorenkonferenz auch die Spitzen der betroffenen Bundesämter vertreten. Es gibt in diesem Bereich somit durchaus ein Zusammenwirken zwischen den Kantonen und dem Bund.

Welches ist nun die Stellung der EDK, die auch heute und in den vergangenen Tagen erwähnt worden ist? Ich habe dazu einzelne Abklärungen gemacht. Die EDK steht heute voll hinter diesem Projekt. Vielleicht wurde sie mit einer gewissen Verspätung einbezogen, aber sie hat jetzt auch bei der Ausarbeitung dieses Projektes wesentlich mitgearbeitet. In der Plenarversammlung vom 7. Juni 2001 wurde das Engagement des Bundes grundsätzlich begrüsst, und die EDK hat auch positiv zum Gesetzentwurf Stellung genommen. An der Jahresversammlung vom 8./9. November 2001 hat die EDK diese Haltung nochmals bekräftigt und erwähnt, dass jeder der drei beteiligten Partner - damit auch der Bund - seinen Beitrag an dieses gemeinsame Projekt von Kantonen, Bund und Privatwirtschaft leisten muss. Diese Haltung wurde in einem Referat des Präsidenten der EDK am 20. November 2001 nochmals unterstrichen. So viel zur Haltung der EDK - und sie gilt ja gemeinhin als Hüterin unseres Bildungsföderalismus.

Die Frage der Verfassungsmässigkeit begleitet dieses Projekt seit der Geburt bis heute. Auch dazu ist Stellung zu nehmen, vor allem wenn die Volksschulen in dieses Projekt einbezogen werden sollen. In diesem Zusammenhang sind die Artikel 62, 63, 66 und 67 der Bundesverfassung zu beachten. Ich stimme zu, wenn die Meinung vertreten wird, dass die entsprechenden Ausführungen in der Botschaft allenfalls sehr spärlich ausgefallen sind. Ich meine aber, dass die konzeptionelle und planerische Verantwortung der Kantone für das Bildungswesen im Rahmen der Verfassung gewahrt bleibt. Der Hauptteil der notwendigen finanziellen Mittel ist nach wie vor durch die Kantone zur Verfügung zu stellen. Gerade im Wissen um diese grossen Anstrengungen der Kantone ist die Unterstützung des Bundes gerechtfertigt, und zwar namentlich für die Beschleunigung überkantonaler Massnahmen und für die Etablierung einer Partnerschaft mit dem privaten Sektor auf nationaler Ebene. Es handelt sich dabei überdies auch um ein befristetes und subsidiäres Engagement. Der Bund unterstützt Projekte im überkantonalen und überregionalen Rahmen, namentlich bei der Ausbildung der Ausbildner der Lehrkräfte. Es geht somit darum, Leute in den Stand zu setzen, ihrerseits Lehrkräfte auszubilden oder die Lehrkräfte bei ihrer Arbeit zu unterstützen. Die Beiträge des Bundes werden somit an Projekte gehen, die durch tertiäre Bildungsinstitutionen durchgeführt werden, an welche der Bund bekanntlich Beiträge leistet, bereits heute leistet und leisten kann, d. h. an Universitäten, Fachhochschulen oder etwa an die Zentralstelle für die Weiterbildung der Mittelschullehrerinnen und -lehrer (WBZ).

Es bestehen an unseren Schulen nicht schlimme Zustände, das möchte ich unterstreichen, aber es besteht ein Nachholbedarf. Das Engagement des Bundes hat in diesem Rahmen eine Hebelwirkung. Die Kernelemente der Schulhoheit, dies sind die Planungs-, Konzept- und Durchführungsverantwortung der Kantone, bleiben somit intakt. Für mich ist somit auch klar, dass die Federführung für dieses Projekt bei den Kantonen liegt. Deshalb meine ich, dass die Vorlage auch mit der Bundesverfassung vereinbar ist.

Ich ersuche Sie, auf die Vorlage einzutreten.

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