Frick Bruno · Ständerat · 2001-12-05
Frick Bruno · Ständerat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-12-05
Wortprotokoll
Defizite sind nicht gottgewollt. Defizite sind kein Schicksalsschlag. Defizite sind die Frucht der eigenen bösen Tat. Nach dem Votum von Herrn Bürgi kann ich meine Begründung für die Unterstützung des Nichteintretensantrages kurz fassen.
Dass Handlungsbedarf besteht, ist in unserem Saal unbestritten. Herr Schiesser hat die Zahlen zitiert, nur 21 Prozent unserer Schüler haben in der Schule regelmässigen Umgang mit Computern. Doch ist dies eine Bildungsaufgabe, [PAGE 887] welche den Kantonen und allein den Kantonen zusteht. Wenn wir nun die zugeschriebenen Bundeskompetenzen ändern wollen, dürfen nur zwei Gründe das auslösen: erstens eine sachliche Notwendigkeit und zweitens ein finanzieller Notstand der Kantone.
1. Sachlich gesehen besteht die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren. Handlungsbedarf in den Kantonen ist klar gegeben. Die Instrumente, dass die Kantone hier handeln können, bestehen. Es besteht keine Notwendigkeit, dass der Bund die Kompetenz, die Führerschaft in dieser Kompetenz, übernimmt. Das ist absolut nicht nötig. Ich frage mich auch, ob es denn richtig ist, dass - wenn in einzelnen Kantonen ein erheblicher Rückstand besteht - nun der Bund unter Entlastung dieser Kantone mithilft, den Rückstand auszugleichen. Ist es nicht Sache der Kantone? Ist es nötig, dass der Bund bei den ersten Problemen, die durchaus erheblich sind, einfach die Kompetenzen umkehrt? Dazu dürfen wir nicht Hand bieten. Die Verantwortung ist zugeschrieben. Sie kann und muss von den Kantonen wahrgenommen werden.
2. Die andere Ausnahme, die zulässig wäre, betrifft den finanziellen Bedarf. Wir sprechen 100 Millionen Franken, verteilt auf vier Jahre. Das gibt auf vier Jahre für meinen Kanton - Schwyz - 1,5 Millionen Franken Entlastung, für Uri und Glarus vielleicht 0,5 Millionen Franken, für Zürich 15 Millionen Franken. Pro Jahr macht dies für den Kanton Schwyz höchstens 400 000 Franken aus. Welcher Kanton ist nicht in der Lage, das zu decken? Ist es denn nicht richtig, wenn wir mit der Sachkompetenz auch die finanzielle Verantwortung bei ihnen lassen? Es ist nun viel davon gesprochen worden, dass wir ein falsches Zeichen gäben. Ich glaube, wenn wir nicht eintreten und den Entscheid so begründen, wie meine Vorredner es bereits getan haben, ist klar: Handlungsbedarf ist da, die Kantone müssen handeln. Senden wir aber nicht politische Rauchzeichen, vor allem nicht in den politisch drehenden Wind! Diese kommen ohnehin nie richtig an.