Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2015-05-05
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2015-05-05
Wortprotokoll
Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates schlägt Ihnen eine Änderung von zwei Verordnungen der Bundesversammlung und eine Gesetzesänderung vor. Mit den neuen Verordnungsbestimmungen schaffen Sie die Grundlage für eine Abgangsentschädigung. Die Gesetzesänderung regelt den Rechtsweg. Der Ständerat hat diesen Entwürfen mit grossem Mehr zugestimmt. Ihre Kommission für Rechtsfragen hat ihnen mit 18 zu 7 Stimmen ebenfalls zugestimmt.
Auch der Bundesrat begrüsst die Vorlagen, und zwar aus folgenden Gründen: Die Richterinnen und Richter der erstinstanzlichen Bundesgerichte sowie der Bundesanwalt und seine Stellvertreterin oder sein Stellvertreter müssen sich ja periodisch der Wiederwahl, und zwar durch die Bundesversammlung, stellen. Die finanziellen Folgen einer allfälligen Nichtwiederwahl sollen ihre Entscheidfindung und Geschäftsführung nicht beeinflussen. Ich denke, das ist das zentrale Argument für diese Verordnungs- und Gesetzesänderungen. Die neue Entschädigungsregelung leistet eben einen Beitrag zur Unabhängigkeit der Gerichte und der Bundesanwaltschaft. Es gibt ja eine ganze Anzahl von Staaten, bei denen Richter und Richterinnen nicht wiedergewählt werden, auch mit dem Argument der Unabhängigkeit, indem man sagt: Richterinnen und Richter sollen nicht im Hinblick auf eine mögliche Nichtwiederwahl in ihrer Entscheidfindung beeinflusst werden, beeinträchtigt sein, nicht ihre Entscheidfindung darauf ausrichten, ob sie dann am Schluss wiedergewählt werden oder nicht. Das ist ein Thema, das ab und zu wieder beschäftigt, auch uns. Hier leisten Sie einen Beitrag dazu, dass mindestens nicht finanzielle Überlegungen die Entscheidfindung von Richterinnen und Richtern bzw. der Bundesanwältin oder des Bundesanwaltes beeinflussen.
Die betreffenden Amtspersonen - das wurde gesagt - unterstehen ja eben nicht dem Bundespersonalgesetz, sondern einem Spezialregime. Wir finden, es ist schon sachgerecht, dass sie dadurch nicht einfach schlechtergestellt werden. Die vorgeschlagene Entschädigungsgrundlage beseitigt eine von der Finanzdelegation der eidgenössischen Räte bemängelte Rechtsunklarheit.
Die Entschädigungsregelung, die die ständerätliche Kommission für Rechtsfragen ausgearbeitet hat, ist ausserdem eine massgeschneiderte Lösung für den Einzelfall. Es geht nicht um eine pauschale, neue Abgangsentschädigung für alle, sondern es wird wirklich im Einzelfall geregelt, wann eben eine solche Abgangsentschädigung möglich ist. Es wird auch geregelt, wann eine solche Entschädigung ausgeschlossen ist, wann, in welchen Fällen, unter welchen Bedingungen sie zurückerstattet oder teilweise zurückerstattet werden muss.
In diesem Sinne kann man wirklich sagen, dass es eine differenzierte Regelung ist. Und in diesem Sinne beantragen wir auch, die Mehrheit Ihrer Kommission zu unterstützen.