Graf-Litscher Edith · Nationalrat · 2015-05-05
Graf-Litscher Edith · Nationalrat · Thurgau · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-05-05
Wortprotokoll
Der Schutz vor Waffengewalt soll endlich verbessert werden. Die SP-Fraktion begrüsst deshalb den überfälligen Schritt, sämtliche Feuerwaffen im Privatbesitz zu registrieren.
In meinem Minderheitsantrag zu Artikel 42b geht es um die Übergangsbestimmung und darum, wie schnell die Umsetzung erfolgen soll. Seit 2008 müssen in allen Kantonen die Waffen registriert werden. Die Polizeikommandanten und ihre Korps sind nahe an der Realität. Für sie ist bei einem Einsatz die zusätzliche Information wichtig, dass in einem Haushalt eine Waffe vorhanden ist. Deshalb ist es auch wichtig, dass die nachträgliche Registrierung so schnell wie möglich erfolgt. Das ist ein zentraler Punkt dieser Vorlage. Wer im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung dieses Gesetzes bereits im Besitz einer Feuerwaffe ist, soll diese deshalb innerhalb von zwei Jahren der zuständigen Behörde des Wohnsitzkantons melden, wenn die Feuerwaffe noch in keinem kantonalen Informationssystem über den Erwerb von Feuerwaffen nach Artikel 32a Absatz 2 registriert ist. Wenn jemand also vor zehn oder zwanzig Jahren vom Grossvater eine Feuerwaffe geerbt hat und diese noch nicht registriert hat, kann er oder sie zwischen zwei Varianten wählen: Er oder sie kann die Waffe entweder abgeben oder sie registrieren lassen. Die Kantone ermöglichen auf einfache Art und Weise - zum Beispiel an zu bezeichnenden Sammeltagen -, die nichtbenötigte Waffe zurückzugeben.
Dadurch, dass viele Bürgerinnen und Bürger sich dazu entschlossen haben, ihre gefährlichen Gegenstände bei der Kantonspolizei abzugeben, tragen sie ihren Teil zu mehr Sicherheit bei. Diese Gegenstände können übrigens auch ausserhalb der Sammeltage, das ganze Jahr über, bei den Polizeistationen abgegeben werden. Auch die Registrierung ist ohne Bürokratie möglich. Bei uns im Kanton Thurgau findet man wie in den meisten Kantonen alle Informationen und das entsprechende Formular auf der Website der Kantonspolizei.
Aufgrund dieser Voraussetzungen erachte ich es als zielführend und zeitlich ausreichend, wenn die Waffen innerhalb von zwei Jahren und nicht erst nach vier Jahren registriert sein müssen, wie es uns auch der Bundesrat beantragt. Der Besitz einer tödlichen Waffe ist nicht reine Privatsache. Bei Autos oder Tieren ist eine Registrierung selbstverständlich. Dann soll dies für gefährliche Waffen lieber heute statt erst übermorgen gelten.