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Winkler Rudolf · Nationalrat · 2015-05-05

Winkler Rudolf · Nationalrat · Zürich · Fraktion BD · 2015-05-05

Wortprotokoll

Die BDP-Fraktion begrüsst im Grundsatz das Bundesgesetz über Verbesserungen beim Informationsaustausch zwischen Behörden im Umgang mit Waffen. Es gilt, alles zu unternehmen, was der Sicherheit von uns allen im Zusammenhang mit dem Besitz von Waffen dient. So wird der Informationsaustausch zwischen den Behörden voll unterstützt. Wie viele Hindernisse bestehen heute doch in Bezug auf den Datenfluss gemäss geltendem Datenschutzgesetz, was in der Vergangenheit des Öfteren zu tragischen Ereignissen führte! Die entsprechenden Konflikte hätten unter Umständen einen glücklichen Ausgang gefunden, wenn der Datenaustausch ohne Zeitverzug oder schon von vornherein erfolgt wäre. Aus diesem Grund ist die BDP-Fraktion einstimmig für Eintreten auf diese Vorlage.

Wir unterstützen mit zwei Ausnahmen die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen. Bei Artikel 34 Absatz 1 Buchstabe ibis unterstützen wir den Minderheitsantrag Büchler Jakob auf Streichung der Bestimmung über die Bussenregelung - dies deshalb, weil wir nicht wollen, dass bei einer Nichtregistrierung Bussen ausgesprochen werden. Bei Artikel 42b unterstützt die Mehrheit der Fraktion den Antrag der Minderheit II (Büchler Jakob). Die Minderheit der Fraktion stellt hingegen den Schutz der Polizisten in den Vordergrund und folgt deshalb dem Antrag der Kommissionsmehrheit. Es ist eine hehre Zielsetzung, sämtliche Waffen, die sich in unserem Land befinden, registrieren zu wollen. Dass sämtliche Polizeikorps und Polizeidirektoren dieses Ansinnen unterstützen, weist auf die Wichtigkeit dieser Bestimmung hin; [PAGE 643] damit sind Polizeibeamte an der Front, zum Beispiel bei einem Einsatz im Falle von häuslicher Gewalt, vor einem allfälligen Waffengebrauch besser auf die Gefahren vorbereitet. In Bezug auf die Umsetzungsfrist folgt die BDP-Fraktion der Kommissionsmehrheit, die diese auf vier Jahre festsetzen will.