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Müller Walter · Nationalrat · 2015-05-05

Müller Walter · Nationalrat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2015-05-05

Wortprotokoll

Ich vermute mal, dass es vielen von Ihnen gleich gegangen ist wie mir und dass Sie zu dieser Vorlage gesagt haben: Nein, nicht schon wieder, nicht schon wieder diese Waffengeschichte! Wie oft haben wir schon episch lange über diese Frage diskutiert. Wir haben entschieden, das Volk hat entschieden, aber das Thema kommt immer wieder. Frau Bundespräsidentin, die Frage stellt sich natürlich unweigerlich: Gäbe und gibt es nicht wichtigere Fragen, die auch behandelt werden müssen, Migrationsfragen, Asylfragen, Arbeitsplatzfragen, Sozialwerke? Nein, wir glauben, wir hätten unendlich Zeit, immer wieder die gleichen Fragen zu dreschen und die wichtigen Fragen beiseitezuschieben. Ich bin nicht der Meinung, dass wir uns das noch lange leisten können.

Mit dieser Vorlage stellen sich eigentlich fünf wesentliche Fragen:

1. Wollen wir die Vernetzung der kantonalen Waffenregister?

2. Wollen wir die Nachregistrierung aller Waffen?

3. Bringt das mehr Sicherheit?

4. Ist das den bürokratischen Aufwand wert, ist es verhältnismässig?

5. Entspricht das dem Volkswillen? [PAGE 644]

1. Ja, wir stehen dazu, wir wollen diese Vernetzung der kantonalen Waffenregister. Wir haben das bei der Abstimmung zur Waffenschutz-Initiative 2011 versprochen. Hier möchte ich auch die Kantone klar kritisieren. Es ist eigentlich eine unsägliche Geschichte. Diejenigen, die immer wieder Föderalismus fordern, kapitulieren, nehmen die horizontale Vernetzung nicht vor; sie schreien nach einer Bundeslösung. Damals war diese Vernetzung die Aufgabe der Kantone, und sie haben gesagt, dass es möglich ist. Sie haben kapituliert, das kritisieren wir scharf.

2. Wollen wir diese Nachregistrierung aller Waffen? Nein, das wollen wir sicher nicht, das hat auch das Volk nicht gewollt. Auch das Volk hat klar Nein gesagt zu einem eidgenössischen Waffenregister. Auch das respektieren wir.

3. Bringt das mehr Sicherheit? Das ist eigentlich die entscheidende Frage, das ist richtig so. Vonseiten der Polizei - man müsste wahrscheinlich eher sagen: von ihrer Verwaltung - wird gesagt: Wenn die Polizei weiss, welche Waffen im Haus vorhanden sind, dann ist das für sie ein Sicherheitsgewinn, ein Vorteil. Ich frage Sie: Wie viel Naivität ist eigentlich erlaubt? Es kann doch niemand im Ernst glauben, dass das ein Sicherheitsgewinn ist. Wir wissen alle, dass Waffen schnell illegal beschafft werden können, dass vielleicht der Standort der Waffen gewechselt wird. Es kann doch nicht sein, dass die Polizei in allem Ernst sagt: "Wenn wir im Waffenregister nachschauen, dann wissen wir, ob da eine Gefahr besteht, dann müssen wir allenfalls die Schutzwesten anziehen; wenn wir im Waffenregister sehen, dass keine Waffe registriert ist, können wir im Sonntagsgewand hineinspazieren." Nein, das kann es wirklich nicht sein. Niemand glaubt wirklich, dass die Polizei das glauben kann. Ich zumindest kann es nicht glauben.

4. Zum bürokratischen Aufwand: Wenn die Mehrheit will, dass wir die Frist auf vier Jahre ausdehnen, dann sagt das eigentlich schon alles. Dann wissen wir ganz genau, dass das eine unendliche Geschichte ist, dass das Beamte beschäftigt. Dann frage ich wieder das Gleiche, Frau Bundespräsidentin: Hätten diese Beamten nicht Gescheiteres zu tun, als irgendwelche Register zu führen, die keinen Sicherheitsgewinn bringen?

5. Letztlich entspreche das Geforderte dem Volkswillen - ich habe es bereits gesagt: Nein, das entspricht nicht dem Volkswillen. Mit 57 Prozent der Stimmen hat das Volk Nein zur entsprechenden Volksinitiative gesagt.

Ich kann aus der ganzen Geschichte nichts anderes schliessen, als dass man letztendlich die schleichende Entwaffnung des Schweizervolkes will, der ehrlichen Bürgerinnen und Bürger; das ist das Ziel. Frau Graf-Litscher hat es auf den Punkt gebracht: Man will sanft den Druck erhöhen; man gibt dann die Waffe freiwillig ab, wenn man schön brav ist. Sonst werden Strafandrohungen ausgesprochen. Das kann man wollen, aber wir wollen das eben nicht.

Ich sage Ihnen noch eines: Sie gefährden mit dieser ganzen Geschichte das Gewaltmonopol des Staates. Es war immer so - das haben wir Freisinnigen immer akzeptiert -: Dem Gewaltmonopol steht das Recht des Bürgers gegenüber, Waffen zu besitzen. Wenn Sie dem Schweizer Bürger und der Schweizer Bürgerin die Waffen wegnehmen wollen, dann frage ich Sie, ob dieses Gewaltmonopol noch in gleicher Art und Weise akzeptiert wird. Oder sollen am Ende in der Schweiz nur noch die Kriminellen Waffen besitzen, und die ehrlichen Bürger werden entwaffnet?

Sie müssen sich diese Gedanken machen. Wenn Sie hier die schleichende Entwaffnung des Schweizervolkes anstreben, deklarieren Sie das offen. Wir deklarieren auch offen, dass wir das nicht wollen. Zusammengefasst unterstützen wir diese Vorlage, und wir unterstützen bei Artikel 34 Absatz 1 Buchstabe ibis die Minderheit Büchler Jakob und bei Artikel 42b Absatz 1 die Minderheit II (Büchler Jakob).

Was der Antrag der Fraktion der Schweizerischen Volkspartei will, ist heute schon im Gesetz. Das würde nur eine formelle Änderung im AHV-Gesetz zur Versichertennummer bedeuten. Ich glaube nicht, dass wir dort einen Rückschritt machen wollen.