Chopard-Acklin Max · Nationalrat · 2015-05-05
Chopard-Acklin Max · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-05-05
Wortprotokoll
Das Postulat "Internetfahndung. Schweizweit Rechtssicherheit für die Polizei und Bürger schaffen" befasst sich mit den modernen Medien. Mit dem eingereichten Postulat lud ich den Bundesrat ein zu prüfen, wie die notwendigen rechtlichen Grundlagen für einen schweizweit einheitlichen Rechtsrahmen im Bereich der Internetfahndung geschaffen werden könnten. Der Bundesrat ist der Meinung, die heutigen gesetzlichen Bestimmungen seien ausreichend, und er lehnt das Postulat leider ab. Diese Einschätzung stelle ich infrage, und ich bin damit nicht alleine.
Das Postulat entstand im Anschluss an eine überparteiliche Veranstaltung der parlamentarischen Gruppe für Polizei- und Sicherheitsfragen. Sowohl der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte Hanspeter Thür wie auch ein eingeladener Rechtsanwalt stellten an diesem überparteilichen Anlass im Jahr 2013 als Referenten fest, dass die heutige Gesetzgebung betreffend Persönlichkeitsschutz im Internet gesamthaft betrachtet mangelhaft sei. Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass die Gesetzgebung in diesem Bereich der schnellen Entwicklung im Netz hinterherhinkt. Die Bedeutung elektronischer Medien nimmt ständig zu. Die Kommunikationswelt hat sich durch das Internet, durch Google, Facebook, Twitter und Co. extrem verändert. Innert Sekunden können sich Nachrichten und eben auch Bilder und Namen ungeprüft im Netz weiterverbreiten. Der Daten- und Persönlichkeitsschutz wird dadurch vor neue Herausforderungen gestellt, und dem muss die Gesetzgebung, muss der Gesetzgeber eben Rechnung tragen.
Es gibt leider eine Tendenz, das Internet vorschnell als Pranger zu nutzen. Dabei wird oft massiv in die Persönlichkeitsrechte der Direktbetroffenen eingegriffen. Einerseits geht es um die Spielregeln bei der Internetfahndung durch die Polizei. Die Handhabung ist da kantonal betrachtet sehr unterschiedlich. Es fehlt eben ein einheitlicher nationaler Rahmen. Das ist ein Problem, Frau Bundespräsidentin, und zwar sowohl für die Polizei wie für die Bürgerinnen und Bürger.
Andererseits geht es künftig auch darum, die Frage des Internetprangers generell zu diskutieren. Nachfolgend möchte ich Ihnen einige Beispiele für Internetpranger und Verletzungen des Persönlichkeitsschutzes, die ich als problematisch erachte, aufzeigen:
1. Polizisten, die in Zivil in Bern unterwegs waren, wurden dabei fotografiert, und die Fotos wurden ins Internet gestellt - ein klassischer Hasspranger.
2. Verschmähte Liebhaber stellen freizügige Bilder ihres Ex-Partners ins Internet, um diesen blosszustellen, und können dann, wie kürzlich in einem Fall vor dem Bezirksgericht Lenzburg geschehen, nicht dafür belangt werden - ein klassischer Rachepranger.
3. Kunden, die ihre Rechnungen nicht bezahlen, oder Behördenmitglieder, die nicht im Sinne eines Bürgers entscheiden, tauchen immer häufiger im Internet auf prangerhaften schwarzen Listen auf.
Die Direktbetroffenen sind dem oft ratlos, ja schutzlos ausgeliefert. Genauso, wie der Bürger und die Bürgerin verunsichert sind, ist auch die Polizei verunsichert. Ein rechtsstaatliches Handeln der Polizei setzt aber klare und genau bestimmte Gesetze voraus. Was ist erlaubt, was nicht? Der Graubereich ist gross, da bis heute eine einheitliche, saubere Gesetzgebung auf nationaler Ebene fehlt. Betreffend Internetfahndung gibt es sowohl Kantone mit guten, ausführlichen Regelungen wie eben auch andere mit mangelhaften oder gar keinen Regelungen.
Ich werde dieses spezifische Postulat zur polizeilichen Internetfahndung heute zwar zurückziehen, aber am Thema Internetpranger im Ganzen bleibe ich dran, Frau Bundespräsidentin. Denn ich bin zum Schluss gekommen, dass es da noch eine breitere Diskussion, über die Frage der Internetfahndung hinaus, braucht. Ich bin überzeugt, über kurz oder lang kommen wir hier nicht um eine Regulierung herum, um die Rechtsstaatlichkeit und den Persönlichkeitsschutz wahren zu können.