Glanzmann-Hunkeler Ida · Nationalrat · 2015-03-17
Glanzmann-Hunkeler Ida · Nationalrat · Luzern · Fraktion CVP-EVP · 2015-03-17
Wortprotokoll
Der Zugang zu den Dokumenten in Zusammenhang mit den Aufgaben des Nachrichtendienstes soll nicht öffentlich sein. Eigentlich ist dies klar geregelt, dennoch möchten wir dies im Gesetz festhalten, damit nicht plötzlich andere Begehren geweckt werden und nicht nur die Geschäftsprüfungsdelegation, sondern auch noch andere Kommissionen Einblick in diese Unterlagen erhalten möchten. Wir lehnen daher den Streichungsantrag der Minderheit Graf-Litscher bei Artikel 69 ab.
Bei Artikel 71 will eine Minderheit Vischer Daniel Absatz 2 und Absatz 3 Buchstabe b streichen. Organisationen, die auf Listen der Uno und der EU geführt werden, sollen nicht explizit vom Bundesrat in die Beobachtungsliste aufgenommen werden. Wir werden diesen Streichungsantrag nicht unterstützen. Die Schweiz wird nicht sicherer, wenn sie Organisationen und Gruppierungen, die im Ausland beobachtet werden, im eigenen Land dann zulässt und keine Massnahmen ergreift. Wir schaffen dieses Gesetz, um Sicherheit zu gewährleisten. Dazu gehört grundsätzlich auch die Sicherheit, dass wir Organisationen und Gruppierungen, die im Ausland beobachtet werden, hier nicht gewähren lassen. Der Bundesrat erhält mit diesem Artikel die Garantie, dass er nicht auf Gutdünken beobachten lässt, sondern gemeinsam mit den anderen Ländern tätig ist.
Der wichtigste Artikel in diesem Abschnitt mit dem Titel "Politische Steuerung und Tätigkeitsverbot" ist aus unserer Sicht Artikel 72a zum Organisationsverbot. Dieser Artikel war im Entwurf des Bundesrates so nicht vorgesehen. Weil aber das Tätigkeitsverbot der Al Kaida während der Beratung dieses Gesetzes verlängert werden musste und auch das Tätigkeitsverbot des IS auf Antrag der Uno in Kraft trat und wir dabei keine gültigen Gesetzesvorlagen hatten, sondern das Verbot auf Verordnungsebene in Kraft trat, war für uns klar, dass wir diesen Artikel hier diskutieren und hineinbringen wollten. Den Einzelantrag Eichenberger zu Artikel 72a unterstützen wir, denn diese Ergänzung ist sinnvoll und wichtig, weil damit ausgeschlossen wird, dass jede beliebige Organisation plötzlich verboten werden kann.
Wir wollen dem Bundesrat mit diesem Organisationsverbot keinen Blankocheck geben. Zudem soll bei einem Verbot auch die Kommission angehört werden. Es ist nicht so, dass man auf Verordnungsebene ein Verbot einfach verlängern kann: Auch beim Verbot der Al Kaida müsste in Zukunft so oder so eine Gesetzesvorlage ausgearbeitet werden. Wir denken auch, dass es wichtig ist, dass der Ständerat diesen Artikel nochmals diskutieren kann, und es ist ganz wichtig, dass wir ihn heute ins Gesetz hineinbringen.
Wir werden am Schluss diese Gesetzesvorlage unterstützen. Die heutige Zeit erfordert eine möglichst schnelle Umsetzung dieses Gesetzes. Nur so kann in Zukunft die Sicherheit gewährleistet werden. Ich hoffe, dass auch die Kritiker es schaffen, den Mehrwert dieses Gesetzes zu sehen, und den Nachrichtendienst nicht nur negativ, sondern als Teil des Sicherheitskonzeptes unserer Schweiz wahrnehmen.